Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht eröffnet. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist zufrieden, dass eine Verordnung ausgearbeitet wurde, die möglichst viel Wirkung erzielen soll. Nur so ist es möglich, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen und die Bevölkerung nachhaltig vom bilateralen Weg mit der Europäischen Union zu überzeugen.
Die Stellenmeldepflicht zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung soll breit ausfallen und für einzelne Berufsarten bereits ab einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von 5 Prozent zur Anwendung kommen. Weiter soll der Zugriff auf die Informationen über die gemeldeten Stellen während fünf Tagen auf die öffentliche Arbeitsvermittlung beschränkt bleiben. Während dieser Frist haben die RAV Zeit passende Dossiers der gemeldeten Stellensuchenden an die Arbeitgeber weiterzureichen, bevor der Arbeitsgeber die Stelle öffentlich ausschreiben darf. Weiter soll es nur wenige Ausnahmen von der Meldepflicht geben, etwa für kurze Arbeitseinsätze oder der Übernahme von Lernenden, resp. internen Beförderungen. „Travail.Suisse begrüsst, dass ein Vorschlag ausgearbeitet wurde, der möglichst viel Wirkung erzielen soll. Das heisst konkret, die Chancen von arbeitslosen Personen auf eine Wiederanstellung soll erhöht werden“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Fischer weiter: „Von dieser Lösung könnten insbesondere diejenigen Personen profitieren, welche bisher im Bewerbungsprozess Diskriminierungen ausgesetzt sind und trotz passenden Qualifikationen den Sprung zum Vorstellungsgespräch nur schwer schaffen. Das sind insbesondere ältere Arbeitnehmende, Arbeitnehmende mit ausländischen Namen oder auch Arbeitnehmende mit gebrochenen Erwerbsbiografien.“
Klärungsbedarf besteht insbesondere noch im Bereich der Finanzierung, wie auch im Bereich der Kontrollen der Stellenmeldepflicht. Travail.Suisse wird die heute veröffentlichten Verordnungsentwürfe im Detail prüfen und eine Vernehmlassungsantwort verfassen. Grundsätzlich wird die Stossrichtung der Verordnungsentwürfe begrüsst.
Für weitere Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Mobile: 076 412 30 53