Heute hat der Bundesrat seine Vorstellungen präsentiert, wie die Massnahmen aus der Reform der Altersvorsorge bei einem Ja von Volk und Ständen auf Verordnungsebene umgesetzt würden. Der Bundesrat zeigt, dass er es ernst meint mit dem Versprechen, keine gesetzlich versprochenen Renten zu kürzen. Das ist vor allem auch für die Frauen eine gute Nachricht.
Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsanpassungen zeigen auf, wie die Altersvorsorge 2020 bei einem Ja am 24. September umgesetzt würde. Wichtig dabei ist, dass das Versprechen, keine Renten zu kürzen, ernst genommen wird. Dies nicht nur beim neuen Referenzalter 65, sondern auch wenn Personen in der Übergangsgeneration vom neu ausgebauten flexiblen Rentenalter Gebrauch machen. Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, meint dazu: „Die gute Nachricht: Gemäss Bundesrat können Frauen, welche trotz dem neuen Referenzalter 65 nach wie vor mit 64 in Rente gehen, ebenfalls auf das Stopfen von Rentenlücken durch die Stiftung Sicherheitsfonds BVG zählen. Nachdem in der AHV die Kürzungssätze für den Rentenvorbezug mit der Altersreform gesenkt werden und nun auch im BVG gute Abfederungsmassnahmen bereit stehen, werden Rentensenkungen bei Frauen, die nach der Reform weiterhin mit 64 pensioniert werden, stark beschränkt.“
Der Bundesrat stellt zudem zur Diskussion, ob auch Personen, die mit 62 oder 63 in Pension gehen, auf eine eigeschränkte Rentengarantie in der beruflichen Vorsorge zählen können sollen oder ob diese auf das Alter 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) beschränkt bleibt. Es ist nicht einsehbar, wieso eine Frau, welche mit 63 Jahren und 11 Monaten pensioniert wird, künftig keine Rentengarantie erhalten soll, eine Frau welche mit exakt 64 Jahren pensioniert wird, jedoch schon. Travail.Suisse befürwortet deshalb die Variante 2 der Verordnung, welche eine eingeschränkte Rentengarantie auch denjenigen Personen gewährt, die sich – wie vom Gesetz gefördert – flexibel pensionieren lassen.
Die vorgelegten Massnahmen sind von grosser Bedeutung, wenn es darum geht, dass das Frauenreferenzrentenalter 65 die Akzeptanz bei der Bevölkerung findet.
Weitere Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, Tel. 079 777 24 69