Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst den Entscheid des Bundesrates, nach Lösungen zu suchen, um pflegende Angehörige, die im Erwerbsleben stehen, zu entlasten. Nur ein ausreichender Erwerbsersatz gewährleistet, dass Arbeitnehmende Beruf und Betreuungsarbeit miteinander vereinbaren und im Erwerbsleben bleiben können.
Ein Kurzurlaub, um ein krankes Familienmitglied zu pflegen; ein länger dauernder Betreuungsurlaub, wenn das eigene Kind schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet; ein ausreichender Erwerbsersatz über die Erwerbersatzordnung in beiden Fällen: Das sind die Massnahmen, die Travail.Suisse seit mehreren Jahren fordert. Der Bundesrat machte heute den Weg frei für diese dringend notwendigen Verbesserungen, welche dazu beitragen, die Betreuung und Begleitung von Angehörigen durch erwerbstätige Personen zu fördern.
Die Vorlage muss auch Angehörige, die Verwandte mit leichter Hilflosigkeit oder Konkubinatspartner betreuen und pflegen, einbeziehen.
Der Bundesrat folgt mit seinem heutigen Entscheid der gleichen Logik wie letzten Dezember, als er das Postulat von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, Präsident des Personalverbands transfair, angenommen hatte: Die Landesregierung hatte mit der Annahme dieses Vorstosses entschieden, einen Bericht zu verfassen, der aufzeigt, wie für pflegende Angehörige eine angemessene BVG-Deckung aufrechterhalten werden kann.
Travail.Suisse erwartet mit grossem Interesse den heute in Aussicht gestellten Gesetzesentwurf. In der Zwischenzeit können sich Betroffene auf der ersten nationalen Plattform für pflegende Angehörige www.info-workcare.ch, die von Travail.Suisse im Oktober 2016 lanciert worden ist, informieren.
Für weitere Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, Tel. 079 598 06 37 oder 031 370 21 11