Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist erleichtert und erfreut über den Entscheid des Ständerates, den Mutterschaftsurlaub zu verlängern, wenn ein Kind nach der Geburt länger im Spital bleiben muss. Mit diesem Entscheid folgt der Ständerat dem Bundesrat, der im Oktober die entsprechende Motion zur Annahme empfohlen hatte. Die Motion fordert, dass der bezahlte Mutterschaftsurlaub um die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen verlängert wird, sofern diese mehr als drei Wochen beträgt.
Eine Frau unterliegt nach einer Geburt einem achtwöchigen Arbeitsverbot. Muss das Neugeborene nach der Geburt für mehr als 21 Tage hospitalisiert werden, kann die Frau beantragen, dass ihre Mutterschaftsentschädigung auf den Tag verschoben wird, an dem ihr Kind nach Hause kann. Zwischen dem Zeitpunkt der Geburt und dem Zahlungsbeginn der Mutterschaftsentschädigung war bisher ihr Einkommen nicht gesichert – und das in einer für eine junge Mutter ohnehin sehr belastenden Situation.
Die Lücke zwischen Geburt und Auszahlungsbeginn der Mutterschaftsentschädigung muss geschlossen werden, damit das Einkommen der betroffenen Mütter in dieser Zeit nicht vom Arbeitgeber allein getragen werden muss. Das Genfer Zivilgericht hatte 2008 zwar entschieden, dass diese Mütter gemäss Art. 324a des Obligationenrechts Anspruch auf ihren Lohn haben, weil sie ohne ihr Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sind. Allerdings bleibt den Gerichten ein Ermessenspielraum, was zu einer Rechtsunsicherheit führt und die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern erhöht. „Betroffen sind durchschnittlich 1200 Fälle im Jahr, also 1200 Mütter, die – nebst den Schwierigkeiten rund um die Hospitalisierung ihres Neugeborenen – während des Verfahrens auf ein Einkommen verzichten müssen,“ sagt Valerie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse.
Die verlängerte Mutterschaftsentschädigung bei einem Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen ermöglicht eine Risikoverteilung zwischen allen Arbeitgebern und vermeidet, dass einzelne von ihnen zusätzlich belastet werden. Zu definieren bleibt noch die Plafonierung. Diese ist so anzusetzen, dass die Mehrheit der Fälle abgedeckt wird. Laut dem Bericht des Bundesrates würden 56 zusätzlich bezahlte Tage (dies entspricht den 8 Wochen Arbeitsverbot, welche das Arbeitsgesetz vorschreibt) 80% der Fälle abdecken. Travail.Suisse ruft den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerates und der Empfehlung des Bundesrates zu folgen und diese Motion ebenfalls anzunehmen.
Für weitere Informationen:
Valerie Borioli Sandoz, Leiter der Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37