Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wertet es als positives Zeichen, dass der Ständerat heute seine bisherigen Beschlüsse weitgehend bestätigt hat und den Erhalt des Rentenniveaus zu zahlbaren Kosten ins Zentrum der Altersreform stellt. Mit einer Kombination aus Massnahmen in der ersten und zweiten Säule können die Rentenverluste durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf pragmatische Art und Weise aufgefangen werden. Zudem hat sich der Ständerat zu einer solid finanzierten AHV bekannt und das im Minimum notwendige eine Mehrwertsteuerprozent ausgesprochen. Anders als im Nationalrat legt der Ständerat damit ein durchdachtes Konzept zur Reform der Altersvorsorge vor. Mit einer Senkung des Koordinationsabzugs für tiefe Einkommen im BVG hat der Ständerat eine bisherige Schwachstelle seines Konzepts ausgebessert. Es ist nun am Nationalrat vom bisherigen Hüst und Hott wegzukommen und ebenfalls auf einen mehrheitsfähigen Weg einzuschwenken.
Travail.Suisse hält es für unabdingbar, dass die Rentenverluste durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes kompensiert werden. Der Dachverband der Arbeitnehmenden begrüsst daher, dass der Ständerat heute seine Ausgleichsmassnahmen bestätigt hat. Eine Kompensation über beide Säulen verteilt die Zusatzbelastung am besten. Die teilweise Kompensation über die AHV ist ein effizienter und pragmatischer Weg, die Rentenverluste aufzufangen. Eine leicht höhere AHV-Rente hilft in Zeiten von Tiefzinsen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Der Ständerat hat aber auch begriffen, dass er bezüglich besserer Versicherung von Teilzeitarbeit sein Modell noch optimieren muss. Der heute beschlossene tiefere Koordinationsabzug im BVG für Einkommen unter 55‘000 Franken ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemässen Lösung. Von dieser Verbesserung betroffen sind mehrheitlich Frauen. Ob dies reicht, um die von einer Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen für die Vorlage zu gewinnen, wird sich noch weisen müssen. Auch hierfür wird der AHV-Rentenzuschlag eine wichtige Rolle spielen.
Für die Übergangsgeneration wird zudem als weitere Ausgleichsmassnahme ein Kapitalzuschuss über den Sicherheitsfonds BVG ausgerichtet, welcher solidarisch von allen Pensionskassen finanziert wird. Diese Lösung ist besser und praktikabler als die von Nationalrat verfochtene dezentrale Lösung. Ebenfalls positiv zu werten ist, dass der Ständerat auf einen automatischen Interventionsmechanismus in der AHV verzichten will. Dies hätte ein Freipass für künftige Rentenaltererhöhungen bedeutet und wäre vor der Stimmbevölkerung chancenlos gewesen.
Wie schon der Nationalrat ist auch der Ständerat hingegen zu wenig entschlossen gegen die Milliardengewinne der Versicherungsindustrie vorgegangen. Beide Räte haben es verpasst, den Milliardengewinnen einen Riegel zu schieben. Rentner/innen und Aktive, die mehr für die gleichen Leistungen bezahlen hier, die milliardenschwere Versicherungsindustrie auf der andern Seite – das kann zur Hypothek für die Reform werden. Wenigstens hat der Ständerat gegenüber dem Nationalrat daran festgehalten, gegen missbräuchlich hohe Risikoprämien (für Todesfälle und Invalidität) der Versicherer entschlossener vorzugehen.
Travail.Suisse verfolgt die weiteren parlamentarischen Beratungen weiterhin eng. Mit den Vorschlägen des Ständerates sind die Chancen für eine mehrheitsfähige Vorlage weiterhin intakt. Es ist nun am Nationalrat auf einen vernünftigen Pfad zurück zu kehren. Eine Verschlechterung zu Lasten der Arbeitnehmenden wird Travail.Suisse im Rahmen der Differenzbereinigung entschieden bekämpfen.
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Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079 777 24 69