Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat gestern einen Angriff auf den Arbeitnehmerschutz gestartet, den Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nicht hinnehmen kann. Mit der Überweisung der beiden parlamentarischen Initiativen Graber (16.414) und Keller-Sutter (16.423) soll die Arbeitszeiterfassung ausgehebelt, die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit aufgehoben und die Ruhezeiten verkürzt werden. Für die Gesundheit der Arbeitnehmenden ist dies ein ungeniessbarer Cocktail.
Die beiden überwiesenen Vorstösse sehen vor, dass bestimmte Wirtschaftszweige sowie Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden von der Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden befreit werden sollen und weiter die minimale Ruhezeit auf acht Stunden herabgesetzt werden kann. Grundsätzlich sollen „leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Fachspezialisten“ von der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ausgenommen werden. Mit diesem Angriff werden nicht nur zentrale Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes tangiert sondern durch den schwammig formulierten Geltungsbereich ist auch ein Grossteil der Arbeitnehmenden in der Schweiz betroffen.
Bereits in den letzten Jahren haben Stress, Arbeitsbelastung und Burnout stark zugenommen. Der Verlust von Zeitautonomie in der Arbeitswelt wird als grösste Verschlechterung der Arbeitsbedingungen beklagt (vgl. Barometer Gute Arbeit 2016). Die überwiesenen Vorstössen werden die Belastungssituation für die Arbeitnehmenden noch einmal deutlich verschlechtern sowie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Privatleben und Weiterbildung massiv erschweren.
„Insbesondere der Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeit verunmöglicht die Kontrolle der materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und birgt die Gefahr von Gratisarbeit durch die Arbeitnehmenden“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Bereits jetzt werden durch die Arbeitnehmenden in der Schweiz pro Jahr rund 200 Millionen Überstunden geleistet, die zukünftig nicht einmal mehr in der Statistik auftauchen würden. Der überstürzte Entscheid der WAK ist umso unverständlicher, da erst auf den 1.1.2016 eine Deregulierung der Arbeitszeiterfassung in Kraft getreten ist und ein Vorschlag zur weiteren Vereinfachung auf Basis des sozialpartnerschaftlichen Kompromisses nicht abgewartet wurde.
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Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, Büro: 031 370 21 11, Mobil: 076 412 30 53