Die Sozialkommission des Ständerats hat heute die Beratungen zur Differenzbereinigung in der Reform der Altersvorsorge 2020 abgeschlossen. Anders als beim Nationalrat ist der Wille, eine mehrheitsfähige Reform zu schaffen, weiterhin spürbar. Dementsprechend hat die Kommission grösstenteils an ihren Beschlüssen festgehalten. Travail.Suisse wertet insbesondere positiv, dass die Sozialkommission dezidiert auf jede Form von Interventionsmechanismus verzichten und die Rentenverluste durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit einer Kombination von Massnahmen aus erster und zweiter Säule kompensieren will. Die leicht höheren AHV-Neurenten, kombiniert mit einer Senkung des Koordinationsabzugs in der beruflichen Vorsorge sind ein pragmatischer Weg um die Rentenverluste in der zweiten Säule auszugleichen.
Travail.Suisse hält es für unabdingbar, dass die Rentenverluste durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes kompensiert werden. Travail.Suisse ist dabei offen für eine Kompensation über beide Säulen. Infolge der gegenwärtigen Tiefzinsphase und bescheidenen Beiträgen des dritten Beitragszahlers erscheint eine zumindest teilweise Kompensation über die AHV als effizienter und pragmatischer Weg, um die Rentenverluste aufzufangen. Die Lösung ist zwar etwas holzschnittartig, dafür jedoch einfach und verständlich. Zurzeit sind wegen der tiefen Zinsen auch bei Kassen, welche mehr als das BVG-Minimum versichern, die Renten stark unter Druck. Die leicht höhere AHV-Rente hilft auch in diesen Fällen, das Rentenniveau zu stabilisieren.
Mit der leichten Erhöhung der AHV-Renten allein ist das Rentenniveau aber nicht zu halten. Es braucht deshalb auch umfangreiche Kompensationsmassnahmen im BVG. Travail.Suisse hat immer wieder darauf hingewiesen, dass es im BVG auch Massnahmen zur besseren Absicherung der Teilzeitarbeit braucht. Mit der nun beschlossenen Senkung des Koordinationsabzugs wurde ein – wenn auch zu zaghafter – Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dieser hilft ebenfalls, das Rentenniveau zu halten und versichert mehrheitlich Frauen etwas besser. Ob diese Massnahme genügend weit geht, um die von einer Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen für die Vorlage zu gewinnen, wird sich noch weisen müssen.
Unverständlich ist, dass der Ständerat die profitorientierten Lebensversicherungsgesellschaften weiterhin hofiert und es offenbar verpasst hat, den Milliardengewinnen einen Riegel zu schieben. Es kann zur Hypothek für die Reform werden, wenn Rentnerinnen und Rentner und Aktive den Gürtel enger schnallen müssen, während die Versicherungsindustrie auf ihre Kosten Milliardengewinne macht.
Auf der Finanzierungsseite ist der einstimmig beschlossene Mehrwertsteuerprozentpunkt positiv zu werten, jedoch das Minimum, bei welchem noch von einer stabilen Finanzierung der AHV gesprochen werden kann. Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich bis zu zwei zusätzliche Mehrwertsteuerprozentpunkte vorgeschlagen.
Travail.Suisse verfolgt die weiteren parlamentarischen Beratungen eng. Mit den Vorschlägen der ständerätlichen Sozialkommission sind die Chancen für eine mehrheitsfähige Vorlage wieder besser geworden. Eine Verschlechterung zu Lasten der Arbeitnehmenden wird Travail.Suisse im Ständerat und im Nationalrat entschieden bekämpfen.
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Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079 777 24 69