Der Nationalrat beschäftigte sich heute Vormittag gleich mit drei Motionen, die von der Kommission für Verkehrs und Fernmeldewesen eingereicht wurden. Im Fokus stehen gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt, eine Anpassung der Postgesetzgebung sowie die gesetzliche Verankerung von Aufsichtsinstrumenten im Postbereich. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und transfair, der angeschlossene Personalverband, hatten im Vorfeld die Motion 17.3011 zur Ablehnung, die beiden anderen Motionen zur Annahme empfehlen.
Der Umbau der Post beschäftigt auch das Parlament. Der Bericht des Bundesrates über die Evaluation des Postgesetzes hatte dargelegt, dass Handlungsbedarf besteht. Folgerichtig hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates im Februar drei Motionen eingereicht; diese wurden heute Morgen in der grossen Kammer behandelt.
Motion 17.3011 – Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die aktuellen Gesetze und Verordnungen dahingehend anzupassen, dass ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb im Postmarkt Schweiz für alle Marktteilnehmer gewährleistet ist.
Der Nationalrat unterstützt diese Motion mit 109 Ja zu 78 Nein bei 1 Enthaltung.
Travail.Suisse bedauert dieses Votum. Zum einen ist unklar, ob die Motion tatsächlich den Zugang zu Postfach- und Briefkastenanlagen fokussiert, vielmehr muss vermutet werden, dass es um den Preis für diesen Zugang geht. Auch wenn gleich lange Spiesse für alle eine Belebung des Marktes bedeuten, so muss sichergestellt sein, dass die anfallenden Kosten der Post adäquat entschädigt werden und die geforderte Gleichstellung privater Anbieter nicht zur Besserstellung gegenüber der Post führt. Weiter werden sich Travail.Suisse und transfair, der Personalverband im Service Public, dafür einsetzen, dass die branchenüblichen Anstellungsbedingungen bei allen Marktteilnehmern eingehalten werden.
Motion 17.3012 – Postgesetzgebung
Die Postgesetzgebung soll dahingehend angepasst werden, dass die Messkriterien für die Erreichbarkeit auf regionaler Ebene festgelegt werden müssen. Die landesweit durchschnittliche Erreichbarkeit für 90 Prozent der Bevölkerung ist untauglich und lässt den Unterschied zwischen urbanen Entwicklungsgebieten und ländlichen Gegenden ausser Acht. Postagenturen müssen alle logistischen Produkte der Post anbieten können und die Betreiber dieser Agenturen sind mindestens kostendeckend zu entschädigen.
Der Nationalrat hat diese Motion mit 172 Ja zu 13 Nein bei 4 Enthaltungen angenommen.
Travail.Suisse hatte die Motion bereits zur Annahme empfohlen, u.a. weil damit die Messkriterien für die Erreichbarkeit von Zahlungsverkehr und postalischen Dienstleistungen auf regionaler Ebene genauer definiert und für urbane sowie ländliche Gebiete reguliert werden müssen. Auch die in der Motion geforderte Grundversorgung im Zahlungsverkehr durch Postagenturen wird von Travail.Suisse unterstützt, gleichzeitig fordert der Dachverband, die Betroffenheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft vertieft zu untersuchen, u.a. die Tatsache, dass Agenturen die gleichen Dienstleistungen erbringen, wie Poststellen, dies allerdings mit Personal, das in postalischen Belangen nicht ausgebildet ist und entsprechend tiefer entlöhnt wird; das entspricht einem Lohndumping – dies ist inakzeptabel.
Motion 17.3013 – Gesetzliche Verankerung der Aufsichtsbereiche im Postbereich
Die Aufsichtsinstrumente des Bakom sollen analog zu jenen der Postcom auf Gesetzebene präzisiert und mit Durchsetzungsinstrumenten ergänzt werden.
Der Nationalrat hat diese Motion ohne Gegenantrag angenommen.
Für Travail.Suisse der richtige Entscheid: Es ist sinnvoll, den gesetzlichen Auftrag vollständig, d.h. auch bezüglich der Aufsicht und Sanktionierung zu erfüllen.
Für weitere Informationen:
René Fürst, Branchenleiter Post/Logistik bei Transfair AG, Tel. 079 551 55 51