Mit einer Mehrheit von 113 zu 65 Stimmen hat der Nationalrat heute Morgen die Teilrevision des Ausländergesetzes verabschiedet. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, bedauert zwar die Verschärfungen bei den Integrationsanforderungen von Ausländerinnen und Ausländern. Trotzdem war es wichtig, dass die Teilrevision heute angenommen worden ist.
Die Beratungen im Nationalrat zogen sich heute Morgen in die Länge. Im Zentrum standen die Zulassungsbedingungen, die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, der Familiennachzug und die Gewährung von Aufenthaltsbewilligungen für vorläufig Aufgenommene. “Hätte der Nationalrat die Teilrevision abgelehnt, so wäre die Arbeit vieler Jahre zunichte gemacht worden, und zwar ohne eine einzige Verbesserung im Gesetz – so wie es sich die SVP gewünscht hat“, unterstreicht Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik bei Travail.Suisse. Die neu im Gesetz vorgesehenen Verschärfungen sind zwar äusserst bedauerlich, aber immerhin sind auch ein paar Verbesserungen aufgenommen worden: Dazu gehören die Abschaffung der Sonderabgabe von 10 Prozent auf den Löhnen und die Aufhebung der Bewilligungspflicht für Arbeitgeber, die Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene anstellen wollen. Die Integration der betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt wird damit verbessert und das inländische Fachkräftepotenzial besser genutzt.
Travail.Suisse bedauert, dass sich die Arbeitgeber nicht stärker für die Integration ihrer ausländischen Arbeitnehmenden engagieren müssen. Die Möglichkeit, eine Niederlassungsbewilligung nach 15 Jahren zu widerrufen, ist in Sachen Integration ebenfalls ein Unding. Bleibt zu hoffen, dass die Behörden ihren Spielraum bei der Anwendung des Gesetzes zugunsten der betroffenen Personen und der Arbeitnehmenden nutzen.
Für weitere Informationen:
Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik und Rechtsfragen, Tel 078 760 93 73