Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, spricht sich für die Einführung von Massnahmen zur besseren Integration anerkannter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener aus. Der Bundesrat plant ein Pilotprogramm für die Integration dieser Personengruppen, doch die Vorschläge sind noch nicht ausgereift. Am 29. April wird Travail.Suisse an seiner Delegiertenversammlung eine entsprechende Resolution vorstellen.
Im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat angekündigt, auf das Potenzial einheimischer Arbeitskräfte setzen zu wollen, mit dem Ziel, den Arbeitskräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zum Teil auszugleichen und die Rekrutierung von Migrantinnen und Migranten im Ausland einzuschränken. Verschiedene Massnahmen sollen zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Der Bundesrat hat daher unter anderem ein Pilotprogramm geplant, das die Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene stärken soll. Es umfasst zwei Hauptstossrichtungen: eine frühzeitige Sprachförderung für Personen im Asylprozess und eine Integrationsvorlehre, um den Zugang zur Berufsbildung oder zum Arbeitsmarkt für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zu erleichtern. Die Umsetzung dieses Programms ist für 2018 vorgesehen, doch die Vorschläge bleiben im Hinblick auf die heutige Politik und die momentane Arbeitsmarktsituation schwach.
Die Beseitigung rechtlicher Hindernisse hat Priorität
Obwohl die meisten vorläufig Aufgenommenen und die Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge schon seit mehreren Jahren in der Schweiz wohnen, bleibt ihr Rechtsstatus schwach, was administrative Hindernisse für den Zugang zum Arbeitsmarkt aufwirft. Daher empfiehlt Travail.Suisse, die Sonderabgabe von 10 Prozent, den die vorläufig Aufgenommenen auf ihren Lohn entrichten müssen, möglichst rasch aufzuheben und auch die Verfahren für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung abzuschaffen. Die Gewährung einer Aufenthaltsbewilligung für vorläufig Aufgenommene könnte ebenfalls vereinfacht werden, da diese Personen schon seit vielen Jahren in der Schweiz wohnhaft sind. Travail.Suisse erinnert daran, dass die Stärkung des Rechtsstatus von Migrantinnen und Migranten nötig ist, um ihnen eine soziale und emotionale Stabilität zu gewähren, die sich positiv auf ihre Integration auswirkt.
Löhne und Arbeitsbedingungen bewahren, aber nicht nur
Es gibt zahlreiche Herausforderungen auf verschiedenen Ebenen. Erstens ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt hart, insbesondere für vorläufig Aufgenommene. Denn nur schon die Erwähnung des Worts «vorläufig» schafft für die Arbeitgeber keinen Anreiz, diese Personen zu rekrutieren. Und falls sie angestellt werden, sind die Lohnbedingungen häufig schlecht und der Arbeitsvertrag nur auf eine kurze Dauer beschränkt. Es braucht eine starke Sensibilisierung der Arbeitgeber, doch diese gestaltet sich ziemlich schwierig in Anbetracht der heutigen Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Diese resultiert aus den Verhandlungen mit der Europäischen Union, um die Freizügigkeitsabkommen (FZA) weiterzuführen. Und zweitens spielt auch die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle, da die Anzahl Stellen für wenig qualifizierte Arbeitskräfte abnimmt. Häufig wird europäischen Staatsangehörigen der Vorzug gegeben. Daher müssen die politischen Bemühungen intensiviert werden, um eine Diskriminierung hinsichtlich des Status zu verhindern und Personen aus der Schweiz, aus Europa und aus Drittländern gleiche Chancen zu bieten.
Des Weiteren müssen die Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch die Traumata und die Gesundheitsprobleme der Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen berücksichtigen, die deren Integrationsprozess bremsen. Diesen Personen sind soziale Unterstützung und psychologische Betreuung zuzusichern, bevor sie animiert werden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die heutige Integrationspolitik ist zu wenig kohärent
Die heutige Migrationspolitik weist schizophrene Züge auf: Einerseits unterstützt sie eine bessere Integration, sie führt aber andererseits auch rechtliche Hindernisse ein, die genau diese Integration beeinträchtigen. Ein Beispiel dafür ist, dass vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge einfacher in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen, gleichzeitig aber Massnahmen getroffen werden, um Einsparungen bei der Sozialhilfe umzusetzen. Diese Massnahmen haben häufig Zwangscharakter und wirken sich negativ auf ein Integrationsverfahren aus. Der politische Wille, den Entzug von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen bei einer Sozialhilfeabhängigkeit zu vereinfachen, behindert die Integration weiter. Vorläufig Aufgenommene, die eine Aufenthaltsbewilligung erlangen wollen, sind davon auch betroffen.
Und zu guter Letzt wird das Pilotprogramm, das die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen begünstigen soll, erst 2018 greifen. Es wird nur ein kleiner Anteil der dann in der Schweiz wohnhaften Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen am Programm teilnehmen. Auch wenn Handlungsbedarf besteht, wäre es illusorisch, zu glauben, dass die Arbeitskraft der Personen aus dem Asylwesen den Fachkräftemangel infolge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ausgleichen könnte. Es stellt sich daher die Frage, ob die finanziellen Mittel für die angestrebten Massnahmen ausreichen. In Anbetracht der Lage können die notwendigen Anstrengungen ihre Wirkung nur entfalten, wenn der politische Wille zur Integration zunimmt und eine kohärente Linie verfolgt.