Der Bundesrat schlägt heute in der Botschaft zu 6b vor, die IV mit Rentenkürzungen sanieren. Es mutet zynisch an, dass selbst diese radikale Sparmassnahme als Unterstützung zur Eingliederung verkauft wird. Für Travail.Suisse sind Rentenkürzungen kein akzeptables Mittel zur Sanierung der IV. Die IV wird so auf Kosten der Betroffenen weiter ausgehöhlt. Der Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden wird sich deshalb entschieden gegen die Revision 6b stellen.
Mit dem vorgeschlagenen stufenlosen Rentensystem sollen die Erwerbsanreize für IV-Rentner/innen gesteigert werden. Das Hauptproblem besteht heute jedoch nicht in fehlenden Arbeitsanreizen. Wer heute als IV-Betroffener seine Teilleistungsfähigkeit im Arbeitsmarkt einsetzen will, der findet vielmehr schlicht keinen Job. Grundvoraussetzung, damit Erwerbsanreize greifen können, ist jedoch, dass die notwendigen Arbeitsstellen vorhanden sind. Hier hilft nur eine vermehrte Verpflichtung der Arbeitgeberseite, wie sie Travail.Suisse bereits im Rahmen von 6a mit einem detaillierten Integrationsmodell vorgeschlagen hat. Wenn realistische Wege der Eingliederung beschritten werden, braucht es keine Rentenkürzungen.
Systemwechsel als Deckmantel für Rentenkürzungen missbraucht
Unter diesen Voraussetzungen wird die IV nicht sparen, weil Sie mehr IV-Betroffene eingliedert. Sondern schlicht, weil Sie die Renten kürzt und den Betroffenen Geld wegnimmt. Eltern werden gar doppelt zur Kasse gebeten, indem sie neben generellen Rentenkürzungen auch noch die Kürzung der Kinderrenten hinnehmen müssen. Das ist nicht akzeptabel. Das einschneidende Mittel der Rentenkürzungen ist unverantwortlich gegenüber den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern und untergräbt die Glaubwürdigkeit der sozialen Sicherheit. Wenn man sich nicht mehr auf verbindliche laufende Renten verlassen kann, wird soziale Sicherheit zur Glückssache. Travail.Suisse wird sich dezidiert gegen die Rentenkürzungen einsetzen.
Systemfehler: Definitive Leistungskürzungen für vorübergehenden Schuldenabbau
Die finanzielle Lage der IV ist stabilisiert. Wenn die vorhergehenden Revisionen wirklich greifen, wird der Grossteil der Einsparungen von 6bdeshalb nicht zum Ausgleich des Defizits sondern zur Rückzahlung der Schulden verwendet werden. Die Schuldenrückzahlung ist ein befristetes Projekt. Die vorgeschlagenen Leistungskürzungen sind jedoch definitiv und nicht bis zum Ende der Schuldenrückzahlung befristet. Das ist nicht haltbar. Wenn die IV vorübergehend mehr Mittel für den Schuldenabbau braucht, muss dies mit befristeten Zusatzeinnahmen sichergestellt werden. Eine Revision 6b, die mit puren Leistungskürzungen hauptsächlich dem Schuldenabbau dient, braucht es nicht.