Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, hat sich im Rahmen einer Konsultation der Sozialpartner für eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge bei 2 Prozent ausgesprochen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Stabilität der zweiten Säule.
Der Mindestzinssatz legt fest, wie hoch das für die versicherten Arbeitnehmenden gesparte Alterskapital mindestens verzinst werden muss. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule hat seine Berechtigung nur dann, wenn der Zins einen wesentlichen Beitrag zur Äufnung des Alterskapitals leistet.
Zeichen für Stabilität setzen
Travail.Suisse stützt sich bei den Berechnungen auf eine Formel, welche von der Rendite von langlaufenden Bundesobligationen ausgeht und andere Anlagen moderat mitberücksichtigt. Gemäss den neuesten verfügbaren Zahlen ergibt sich daraus ein Spielraum zur Festlegung des Mindestzinses von 2 bis 2.25 Prozent. Unter Berücksichtigung der unklaren Entwicklungen auf den Finanzmärkten bietet Travail.Suisse Hand für einen vorsichtigen Mindestzinssatz von 2 Prozent. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Mindestzinssatz nicht unter die 2 Prozent-Marke sinkt. Dies wäre ein schlechtes Signal für die Versicherten. Travail.Suisse erinnert daran, dass in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzinssatz nicht oder zu wenig angehoben wurde. Nun besteht keine Legitimation für eine vorschnelle Senkung. Auch die Anwendung eines zusätzlichen Sicherheitsabschlags, wie er von verschiedener Seite gefordert wird, rechtfertigt sich nicht. Ein solcher ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Sicherheitsabschlag auf langfristigen, durchschnittlichen Obligationenzinsen gefährdet die Berechtigung der 2. Säule.