Travail.Suisse anerkennt den Willen der Sozialkommission des Ständerates, die Reform der Altersvorsorge politisch mehrheitsfähig zu machen. Das Rezept aus einem Mix von Verbesserungen und Verschlechterungen war bei früheren Reformen erfolgreich und kann auch bei dieser Reform Erfolg versprechen. Allerdings müssen die Arbeitnehmenden nach den Vorschlägen der SGK-S gar viele bittere Pillen schlucken. Verbesserungen sind deshalb aus Sicht von Travail.Suisse nötig.
Die Verschlechterungen sind schwer verdaubar: Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die drastische Senkung des Mindestumwandlungssatzes werden die Arbeitnehmenden stark belasten. Es drohen tiefere Renten. Damit eine Erhöhung des Frauenrentenalters hinnehmbar ist, braucht es die Sicherstellung der Lohngleichheit mit gesetzlichen Massnahmen, eine bessere Absicherung für Teilzeitarbeitende und die Bereitstellung eines substanziellen sozialen Ausgleichs bei Rentenvorbezug vor 65 für tiefe und mittlere Einkommen. Es muss zudem auf Arbeitgeberseite besser sichergestellt werden, dass überhaupt bis 65 gearbeitet werden kann. Die Sozialkommission hat es verpasst, mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und mit gezielten Abfederungen beim flexiblen Rentenalter wichtige Weichen zu stellen.
Die drastische Senkung des Mindestumwandlungssatzes hat Auswirkungen auf die Renten. Diese Kröte ist umso schwerer zu schlucken, als auf der Gegenseite die gewinnorientierten Lebensversicherungsgesellschaften geschont werden. Sie sollen mit der Sozialversicherung berufliche Vorsorge wegen der Mindestquotenregelung („Legal Quote“) weiterhin überhöhte Gewinne auf dem Buckel der Arbeitnehmenden machen dürfen. „Das ist keine Überraschung, verstehen sich doch einige Ständeräte in erster Linie als Sprachrohr der Versicherungsindustrie.“, ärgert sich Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. „Die überhöhten Gewinne sind inakzeptabel und sind spätestens im Nationalrat nach unten zu korrigieren.“
Damit es zu keinen Rentensenkungen kommt, braucht es umfangreiche Kompensationsmassnahmen. Das hat auch die Sozialkommission eingesehen. Erfreulich wirkt hier die angekündigte Rentenerhöhung um 70 Franken in der AHV. Es ist richtig, dass so zumindest ein Teil der Kompensationsmassnahmen über die erste Säule läuft. Das Geld ist so effizient investiert und kommt allen zugute. Nichtsdestotrotz braucht es auch den Zuschuss über den Sicherheitsfonds BVG. Denn mit 70 Franken aus der AHV alleine können die Rentenverluste nicht kompensiert werden.
Travail.Suisse verfolgt die weiteren parlamentarischen Beratungen eng. Auf der Grundlage der Vorschläge der SGK-S ist es weiterhin möglich, dass am Schluss eine mehrheitsfähige Vorlage resultiert. Es sind jedoch noch einige Verbesserungen notwendig. Eine Verschlechterung zu Lasten der Arbeitnehmenden wird Travail.Suisse entschieden bekämpfen.
Für mehr Informationen:
Martin Flügel, Präsident, 079/743’90’05
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079/777’24’69