Teilzeitarbeit ist in der Schweiz auf dem Vormarsch, allerdings mit starken Unterschieden zwischen den Geschlechtern. Für eine stärkere Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine Zunahme der Teilzeitarbeit – insbesondere bei Männern – notwendig. Um dies zu erreichen, ist die Wirtschaft gefordert. Sie muss durch verstärkte Akzeptanz von Teilzeitstellen auch für ein grösseres Angebot an Teilzeitstellen sorgen. In einem ersten Schritt muss indes dringend die Diskriminierung der Teilzeit beseitigt werden: Nur so kann die optimale Voraussetzung für deren Förderung geschaffen werden.
Vergangene Woche hat das Bundesamt für Statistik (BfS) die neusten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) präsentiert. Das BfS hebt die Zunahme von flexiblen Arbeitsverhältnissen in der Schweiz hervor: Fast die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz unterstehen einem Modell der Wochen- oder Monatsarbeitszeit mit oder ohne Blockzeit, einer Jahresarbeitszeit oder Arbeitszeiten gänzlich ohne formale Vorgaben. Auch im europäischen Vergleich zeigt sich eine grosse Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Gemäss einer Studie 1 der Fachhochschule Nordwestschweiz arbeiten die Arbeitnehmenden in der Schweiz also deutlich flexibler als jene in den Nachbarländern. Weniger als ein Drittel der Befragten geben an, dass ihre Arbeitszeiten vom Betrieb festgelegt werden, im Durchschnitt der europäischen Länder ist dies für fast 70% der Beschäftigten der Fall. Und insgesamt arbeiten rund 60% der Schweizerinnen und Schweizer flexibel, in der EU sind es nur 22%. Ausserdem verzeichnete die Schweiz zwischen 2005 und 2010 einen wahren Flexibilisierungsboom (massiver Anstieg der flexiblen Arbeitsverhältnisse von 48% auf 60%), während sich in den EU-Betrieben in dieser Hinsicht nur wenig verändert hat.
Teilzeitarbeit auf dem Vormarsch
In der SAKE wird auch eine Zunahme von Teilzeitarbeit festgestellt: 36% der Erwerbstätigen in der Schweiz haben eine Teilzeitanstellung; 2004 waren es noch 31.7%. Damit nimmt die Schweiz in Europa einen Spitzenplatz ein. Dies ist positiv zu beurteilen, da Teilzeitarbeit eine notwendige Voraussetzung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie darstellt. Allerdings zeigt sich auch, dass es grosse Unterschiede in Bezug auf die Geschlechter gibt. Zwar nimmt auch die Teilzeitarbeit bei Männern laufend zu, aber mit knapp 16% liegt die Teilzeitquote bei Männern doch deutlich tiefer als mit knapp 60% bei den Frauen (vgl. Grafik 1).
Dieser starke Unterschied zwischen den Geschlechtern ist Ausdruck einer einseitigen Verteilung der Betreuungs- und Pflegepflichten zuungunsten der Frauen. Eine Anhebung der Teilzeitquote der Männer ist unabdingbar, um eine ausgeglichenere Verteilung dieser unbezahlten Arbeit zu erreichen und so neben Fortschritten bei der Gleichstellung der Geschlechter auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Gefordert ist die Wirtschaft, die neben einem grösseren Angebot an Teilzeitstellen auch für eine bessere Akzeptanz derselben sorgen muss – ohne negative Effekte auf Lohn- und Karriereentwicklungen.
Diskriminierung von Teilzeitarbeit
Neben der mangelnden Akzeptanz wird Teilzeitarbeit im Vergleich zu Vollzeitarbeit heute besonders in zwei Bereichen diskriminiert: Zum einen führt der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge zu einer schlechteren Absicherung. Wer den vollen Koordinationsabzug von rund 25‘000 Franken hinnehmen muss, hat nur einen kleinen Teil seines Einkommens versichert und muss später mit einer tieferen Rente leben. Der in der Reform der Altersvorsorge 2020 vorgesehene Wegfall des fixen Koordinationsabzugs erachtet Travail.Suisse deshalb als zwingend notwendig zur besseren Absicherung von Teilzeitarbeit. Ebenfalls begrüsst wird die geplante Herabsetzung der Eintrittsschwelle auf 14‘000 Franken.
Zum anderen wird Teilzeitarbeit auch im Bereich der Überzeitregelungen diskriminiert. Überzeit sind Arbeitsstunden, die über den gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeiten liegen. Für Überzeitarbeit ist grundsätzlich ein Lohnzuschlag von 25% auszurichten. Für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden; für alle übrigen Arbeitnehmenden 50 Stunden.
Mit der heutigen Regelung beginnt Überzeit für Arbeitnehmende mit Teilzeitpensum ab der gleichen wöchentlichen Arbeitszeit wie für Arbeitnehmende mit Vollzeitpensum. Dies führt zu einer Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten, da sie anteilsmässig viel mehr Arbeitsstunden über die vertragliche Arbeitszeit hinaus leisten müssen, bis sie in den Bereich der kompensierten und bezahlten Überzeit kommen (vgl. Grafik 2).
Teilzeitarbeitende werden oftmals als – für den Arbeitgeber – ideale Arbeitskräftepuffer eingesetzt. So ermöglicht zum Beispiel ein Angestellter im 50%-Pensum bei einer 40-Stundenwoche 20 fix vereinbarte Arbeitsstunden und zusätzlich 25 potenzielle Arbeitsstunden ohne Zuschläge bei starkem Arbeitsanfall. In diesem Sinn flexibel ausgelegte Teilzeitarbeit bringt aber keine Verbesserung der Vereinbarkeit, sondern erschwert diese zusätzlich, denn die Gründe für Teilzeitarbeit sind vielschichtig. Der wichtigste Grund ist die Abkehr vom klassischen Einverdienerhaushalt und damit die Aufteilung der Familien- und Betreuungspflichten, die neben der Berufstätigkeit ausgeübt werden. Weitere gewichtige Gründe sind Weiterbildungen oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Arbeitnehmende im Teilzeitpensum leisten somit nachweislich insgesamt ebenfalls ein volles Pensum; sie benötigen Planbarkeit und einen bedürfnisorientierten und zwingenden Schutz durch das Arbeitsgesetz. Die aktuell geltende gesetzliche Höchstarbeitszeit stellt den persönlichen Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden mit Teilzeitpensum nicht sicher und setzt falsche Anreize zum Einsatz von Teilzeitarbeit.
Travail.Suisse spricht sich klar für eine anteilsmässige Anpassung der wöchentlichen Überzeitgrenze an den Beschäftigungsgrad aus. Damit würde Überzeit beispielsweise bei einem 80%-Pensum bei 36 Stunden (bzw. 40 Stunden) einsetzen. So könnte der Realität der zunehmenden Teilzeitarbeit entsprochen werden. Ausserdem würde damit ein Schritt in Richtung Gleichstellung der Teilzeitarbeit mit Vollzeitarbeit getan und den Teilzeitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Weiterbildung, Nebenbeschäftigung usw. erleichtert.