Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt den heutigen Entscheid des Bundesrates über die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung 121a zur Kenntnis. Entscheidend wird sein, dass die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union erhalten bleiben und dass die Umsetzung nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden geschieht.
Der Bundesrat hat heute den nächsten Schritt auf dem Weg der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung 121a unternommen. Für Travail.Suisse bleiben die Verhandlungen mit der EU zentral. Nur wenn mit der EU eine Verhandlungslösung gefunden werden kann, bleiben die bilateralen Verträge erhalten und sorgen für geordnete Beziehungen zu unsern Nachbarn und wichtigsten Handelspartnern.
Lösungen für die Probleme der Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt gefordert
Jede Beschränkung des freien Personenverkehrs würde die Abhängigkeit des Arbeitnehmenden von seinem Arbeitgeber verstärken und zusätzlichen Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bringen. Zukünftig wird den flankierenden Massnahmen also eine noch grössere Bedeutung zukommen, um den Grundsatz „in der Schweiz gelten Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen“ zu garantieren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung ist also einerseits dafür zu sorgen, dass Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt verhindert wird. Andererseits muss die Stellung der Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt gestärkt werden, damit die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden geschieht. Es braucht ausserdem konkrete und messbare Massnahmen zur besseren Integration der inländischen Erwerbsbevölkerung in den Arbeitsmarkt. Nur mit einer Offensive in der Nachholbildung, einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Massnahmen zum Schutz der älteren Arbeitnehmenden können der Wirtschaft die benötigten Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden.
Für mehr Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Tel. 076 412 30 53