Bald entscheidet der Bundesrat, zu welchem Zinssatz unsere Ersparnisse bei den Pensionskassen nächstes Jahr verzinst werden müssen. Angesichts der erfreulichen Resultate der Finanzmärkte in den letzten 12 Monaten ist eine Erhöhung auf 2 Prozent angebracht.
Im politischen Gerangel um die Höhe des Umwandlungssatzes geht häufig unter, dass ein anderes Mass die Höhe der Pensionskassenrente noch viel stärker beeinflusst: Die Höhe des Zinssatzes, mit dem ein Altersguthaben verzinst wird. Der Bundesrat kann mit dem sogenannten Mindestzinssatz die minimale Höhe dieser Verzinsung von Jahr zu Jahr neu festlegen. Die eidgenössische BVG-Kommission, der auch Syna und Travail.Suisse angehören, gibt jeweils im Vorfeld des Bundesratsentscheides eine Empfehlung ab.
Gewinnorientierte Lebensversicherer wirtschaften in eigene Tasche
Die BVG-Kommission empfiehlt nun dem Bundesrat, den Mindestzinssatz bei 1.75 Prozent zu belassen. Auf den ersten Blick könnte man Verständnis haben für diese Vorsicht der Kommission. Für sogenannt risikolose Anlagen wie etwa Staatsobligationen bekommt eine Pensionskasse tatsächlich nur tiefe Zinsen. Allerdings geht häufig vergessen, dass Pensionskassen rund einen Viertel ihres Kapitals in Aktien anlegen und zusätzlich weitere 10 bis 20 Prozent in Immobilien. Angesichts der erzielten Performance von Aktien und Immobilien ist die Empfehlung der BVG-Kommission zu tief: So erzielte zum Beispiel der SPI (Swiss Performance Index) in den letzten 12 Monaten eine Performance von über 10 Prozent. Auch die gängigen BVG-Indizes BVG-25, BVG-93 und BVG-40 erzielten ein Jahr zurück betrachtet einen guten Return von 6 bis 9 Prozent. Diese Zahlen und Abkürzungen bedeuten vor allem eines: Mit dem Geld, das die Arbeitnehmenden in die Pensionskassen einzahlen, wurden gute Renditen erziehlt. Auch wenn mit diesen Geldern weitere Verpflichtungen wie etwa Rückstellungen oder Wertschwankungsreserven erfüllt werden müssen ist ein Mindestzinssatz von zwei Prozent immer noch sehr vorsichtig und muss möglich sein. Syna und Travail.Suisse haben sich deshalb in der Kommission und in der vorangehenden Sozialpartnerkonsultation für eine moderate Erhöhung auf zwei Prozent stark gemacht. Die gewinnorientierten Versicherungsgesellschaften aber wollten die Guthaben mit lediglich maximalen 1.25 Prozent verzinsen und den Grossteil der Rendite in die eigene Tasche stecken. Und der Arbeitgeberverband, vordergründig zu Vernunft und Vorsicht aufrufend, lag mit seinem Senkungsantrag von 1.5 Prozent auch nicht viel höher. Kein Wunder: Die grossen gewinnorientierten Lebensversicherer sind über den Schweizerischen Versicherungsverband Mitglied beim Arbeitgeberverband. Auch hier gilt: Je tiefer der Zins, desto höher die Gewinne der Versicherer Swiss Life, Axa und Co.
Keine tiefe Verzinsung auf Vorrat
Die Botschaft zur Altersreform 2020 wird vom Bundesrat bald veröffentlicht. Angesichts der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes und weiteren Opfern, welche die Reform den Arbeitnehmenden abverlangt, sollte der Bundesrat bei seinem definitiven Entscheid zum Mindestzinssatz das Vertrauen in die berufliche Vorsorge mit einem positiven Signal stärken und den Mindestzinssatz auf 2 Prozent erhöhen. In der Vergangenheit liess sich der Bundesrat zu stark von möglichen künftigen Risiken und zu wenig von der Performance der Pensionskassen leiten. Das führte zu sehr bescheidenen Mindestzinssätzen. So stiegen in den Jahren 2012 und 2013 die massgeblichen Aktienindizes (SMI, SPI und MSCI World) um 33 bis 46 Prozent an. Dem steht ein vom Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz von je 1.5 Prozent in diesem Zeitraum gegenüber – wahrlich zu bescheiden! Dieser tiefe Satz wurde mit dem Verweis auf die beträchtlichen Risiken auf den Finanzmärkten begründet. Die Maxime hiess also: Läuft es schlecht, so gibt es keine hohe Verzinsung. Und läuft es gut, so läuft es sicher bald schlecht. Das führte zu einer tiefen Verzinsung auf Vorrat. Das ist alles andere als vertrauensfördernd. Sollten sich gewisse Risiken manifestieren, so steigt auch die Bereitschaft der Versicherten, die Kosten mitzutragen. Dies allerdings nur, wenn ihr Alterskapital bei solch guten Resultaten wie sie heute vorliegen auch anständig verzinst werden.
_____
_*Der Bundesrat beschliesst im Verlauf des Oktobers definitiv die Höhe des Mindestzinssatzes für 2015. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels war der Beschluss noch ausstehend. Näheres unter www.travailsuisse.ch