Heute hat die BVG-Kommission dem Bundesrat vorgeschlagen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2015 bei 1.75 Prozent zu belassen. Angesichts der erfreulichen Resultate der Finanzmärkte in den letzten 12 Monaten ist das zu bescheiden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz auf mindestens zwei Prozent zu erhöhen.
Die Verzinsung der angesparten Altersguthaben bestimmt zu einem wichtigen Teil die spätere Höhe der Pensionskassenrente. Der Bundesrat kann mit dem Mindestzinssatz die minimale Höhe dieser Verzinsung von Jahr zu Jahr festlegen. Die BVG-Kommission empfiehlt heute dem Bundesrat, den Mindestzinssatz bei 1.75 Prozent zu belassen. Angesichts der erzielten Performance von Aktien und Immobilien ist diese Empfehlung zu tief: So erzielte zum Beispiel der SPI in den letzten 12 Monaten eine Performance von über 10 Prozent. Auch die gängigen BVG-Indizes BVG-25, BVG-93 und BVG-40 erzielten ein Jahr zurück betrachtet einen guten Return von 6 bis 9 Prozent. Auch wenn mit diesen Geldern nebst der Verzinsung der Altersguthaben noch weitere Verpflichtungen erfüllt werden müssen (Rückstellungen, Wertschwankungsreserven) ist ein Mindestzinssatz von zwei Prozent immer noch sehr vorsichtig und muss möglich sein. Travail.Suisse hat sich deshalb in der Kommission und der Sozialpartnerkonsultation für eine moderate Erhöhung auf zwei Prozent stark gemacht.
Keine tiefe Verzinsung auf Vorrat
Die Botschaft zur Altersreform 2020 wird vom Bundesrat bald veröffentlicht. Angesichts der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes und weiteren Opfern, welche die Reform den Arbeitnehmenden abverlangt, sollte der Bundesrat bei seinem definitiven Entscheid zum Mindestzinssatz im Oktober das Vertrauen in die berufliche Vorsorge mit einem positiven Signal stärken und den Mindestzinssatz auf 2 Prozent erhöhen. In der Vergangenheit liess sich der Bundesrat zu stark von möglichen künftigen Risiken und nicht von der Performance der Pensionskassen leiten. Das führte gemessen an der Performance zu sehr bescheidenen Mindestzinssätzen. So stiegen in den Jahren 2012 und 2013 die massgeblichen Aktienindizes (SMI, SPI und MSCI World) um 33 bis 46 Prozent an. Dem steht ein vom Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz von je 1.5 Prozent in diesem Zeitraum gegenüber. „Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat ist nicht vertrauensfördernd“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Sollten sich gewisse Risiken manifestieren, steigt auch die Bereitschaft der Versicherten, die Kosten mitzutragen. Dies allerdings nur, wenn sie bei guten Resultaten wie jetzt in Form einer anständigen Verzinsung ihres Alterskapitals beteiligt werden.
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Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse
Tel. 031 370 21 11 oder 079 777 24 69
E-Mail: kuert@travailsuisse.ch