Der Ständerat hat heute eine vom Nationalrat leichtfertig angenommene Motion von Nationalrat Yannick Buttet abgelehnt. Mit der Motion sollte die Ladenöffnung an Sonntagen in Randregionen ermöglicht werden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den Entscheid des Ständerates, diesen Frontalangriff auf den Arbeitnehmerschutz des Arbeitsgesetzes zu stoppen.
Bereits heute sind knapp ein Viertel der Arbeitnehmenden teilweise mit Sonntagsarbeit konfrontiert. So gibt es nicht zuletzt für Tourismusgebiete Ausnahmebestimmungen vom Verbot der Sonntagsarbeit. Ausserdem unterliegen die gerade in Randregionen stark verbreiteten Familienbetriebe nicht dem Arbeitsgesetz. Diese Motion ist somit nicht nur schädlich sondern auch völlig unnötig.
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit nur restriktiv und nur mit Gesamtarbeitsvertrag
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Buttet richtigerweise festgehalten hat, dient das Arbeitsgesetz dem Schutz der Arbeitnehmenden. Das Verbot der Sonntagsarbeit ist dabei ein zentraler Punkt des Arbeitnehmerschutzes. Der arbeitsfreie Sonntag dient aber nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern ist als gemeinsamer arbeitsfreier Tag eine wichtige Voraussetzung zur Pflege des Sozial- und Familienlebens. Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit sind daher nur restriktiv zuzulassen und die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden sind zu schützen. „Der Arbeitnehmerschutz bei Sonntagsarbeit muss zwingend über einen sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag sichergestellt werden“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Salamitaktik der Arbeitszeitliberalisierer
Diese Motion ist der beste Beweis für die Salamitaktik der Arbeitszeitliberalisierer. Nach den Bahnhöfen und den Tankstellenshops sollten jetzt die kleinen Läden in den Randregionen an die Reihe kommen. Die Befürworter von deregulierten Arbeitszeiten machen selbst vor dem arbeitsfreien Sonntag nicht halt. Travail.Suisse fordert nun den Nationalrat auf, sich dem Ständerat anzuschliessen und diese unnötige und schädliche Motion abzulehnen.
Mehr Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, Mobile 076 412 30 53