Mit einem ausgeklügelten Entscheidungs-System will die Hochschulkonferenz den Kantonen mit und ohne Hochschulen Rechnung tragen. Doch ohne den Bund geht nichts.
Die Hochschulkonferenz ist das neue politische Organ des Hochschulraums. Sie wird vom Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung geleitet – zurzeit Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Das oberste hochschulpolitische Gremium tagt voraussichtlich zweimal jährlich als Plenarversammlung, in der sämtliche Kantone durch den Erziehungsdirektor vertreten sind. Rund viermal pro Jahr kommt der Hochschulrat zusammen, in dem lediglich 14 Kantone Einsitz nehmen. Dabei handelt es sich um die 10 Universitätskantone (Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Waadt und Zürich) sowie vier weitere Kantone, die jeweils für vier Jahre vom Hochschulkonkordat bestimmt werden. Diesem sollten sich bis Ende Jahr die meisten Kantone angeschlossen haben, denn der Beitritt ist Voraussetzung für die Mitwirkung.
In den Kompetenzbereich der Plenarversammlung gehören die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Finanzierung. Eines der ersten Traktanden im nächsten Jahr wird die Grundfinanzierung und die Ausrichtung der projektgebundenen Beiträge sein. 2016 muss das Parlament das Hochschul-Budget des Bundes für die Zeitspanne von 2017 bis 2020 genehmigen. Weiter legt das Plenum fest, wie viel jeder Kanton pro Student an ausserkantonale Hochschulen zahlen muss. Entscheide müssen mit einer Zweidrittelsmehrheit sowie mit der Stimme des Bundes gefällt werden.
Das ist auch im Hochschulrat der Fall. Damit die Kantone ohne universitäre Hochschule nicht zu viel Gewicht erhalten, ist hier zudem die Anzahl im Kanton immatrikulierten Studierenden massgebend im Entscheidungsverfahren: Je mehr Studierende, desto mehr Gewicht hat ein Kanton. Der Hochschulrat bespricht Traktanden, die in erster Linie die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. So zum Beispiel die Qualitätssicherung und Akkreditierung oder die einheitliche Benennung von Titeln und die Anerkennung von Abschlüssen. Weil die Universitätskantone deutlich mehr Koordinations- und Regelungsbedarf haben, hat der Hochschulrat entsprechend mehr Kompetenzen als die Plenarversammlung.
Auch Travail.Suisse nimmt teil
Eine starke Stimme hat der zuständige Bundesrat. Ohne seine Zustimmung kann mit wenigen Ausnahmen in beiden Gremien kein Entscheid gefällt werden. „So werden die gesamtschweizerischen Interessen gewahrt und die Koordination verbessert“, erklärt Jenny Hutter vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.
Auf der Traktandenliste beider Tagungsformen werden die Anliegen der Rektorenkonferenz einen wichtigen Platz einnehmen. Die Hochschul-Rektoren formulieren, was sie für Mittel und Rahmenbedingungen brauchen, worauf das politische Organ darüber befindet. Zudem nehmen diverse weitere Akteure aus Politik, Verwaltung und Forschung mit beratender Stimme an der Hochschulkonferenz teil. Auch Travail.Suisse wird im Rahmen eines ständigen Ausschusses von Organisationen der Arbeitswelt die Interessen der Arbeitnehmenden einbringen. Ein Anliegen sei zum Beispiel, die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Hochschultypen weiter zu verbessern, sagt Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik bei Travail.Suisse. Und auch das Thema Doktorat nach einem Fachhochschul-Abschluss wolle man nicht aus den Augen verlieren.