Seit gestern, 1. Juni, werden Frauen, die ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit stillen, für diese „Stillpausen“ bezahlt. Eine Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsrecht (ArGV1) ist seit gestern in Kraft. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass diese Schliessung einer Gesetzeslücke Arbeitnehmerinnen dazu ermutigen wird, ihre Babies auch nach dem Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen weiter zu stillen.
Die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsrechts hat nichts grundlegendes verändert, sondern eine Lücke geschossen: Bis anhin war der Arbeitgeber zwar verpflichtet, Stillpausen zu gewährleisten, musst sie aber nicht als Arbeitszeit bezahlen. Dank der Revision ist seit gestern auch klar, wie viel von diesen Stillpausen minimal bezahlt werden muss.
Endlich klare Regelung
Neu müssen bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als vier Stunden mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von bis zu 7 Stunden pro Tag 60 Minuten und bei mehr als 7 Stunden täglicher Arbeitszeit mindestens 90 Minuten Stillzeit vom Arbeitgeber bezahlt werden. Als Stillzeit ist auch die Zeit definiert, die eine Frau zum Abpumpen der Muttermilch benötigt. Vor der Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsrecht (ArGV1) galt die Stillzeit zwar als Arbeitszeit, wenn im Büro gestillt oder abgepumpt wurde, wenn die Frau dies aber auswärts – zum Beispiel in einer Kindertagesstätte – tun wollte, dann galt eine andere Regelung. Glücklicherweise besteht diese Unterscheidung heute nicht mehr. Grundsätzlich kann also eine Frau ihren Arbeitstag früher beenden und zu Hause oder in der Kindertagesstätte stillen oder sie kann sich so organisieren, dass sie ihr Baby am Arbeitsplatz stillen kann. Diese Regelung gilt solange sie stillt – maximal aber ein Jahr nach der Geburt.
„Der Abzug der Stillpausen von der Arbeitszeit hat bisher viele Frauen dazu gebracht, dass sie ihr Baby mit Wiederaufnahme der Arbeit abgestillt haben, vor allem bei denjenigen, die sowieso schon einen sehr tiefen Lohn erhalten“, sagt Valérie Borioli Sandoz, Verantwortlich für die Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse
Für mehr Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Verantwortliche Gleichstellungspolitik, Mobile: 079 598 06 37