Der Nationalrat hat heute zwei Motionen zugestimmt, die den Mindestzinssatz und den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge entpolitisieren sollen. Dieser Entscheid ist völlig realitätsfremd, denn es geht um die künftigen Rentenhöhen in der beruflichen Vorsorge. Es ist deshalb von grösster Wichtigkeit, dass deren Festlegung dem demokratischen Prozess unterstellt wird.
Mit der Annahme der beiden Motionen zeigt die bürgerliche Seite des Nationalrats, wie realitätsfremd sie denkt. Mindestzinssatz und Mindestumwandlungssatz sind in der beruflichen Vorsorge die entscheidenden Parameter. Sie bestimmen die künftige Rentenhöhe und damit, ob das verfassungsmässige Leistungsziel erreicht wird. Es ist naiv, die Parameter mit einer verbindlichen Formel automatisch festlegen zu wollen, denn die Festlegung von Mindestzins- und Mindestumwandlungssatz ist nicht nur eine technische Angelegenheit – die Bestimmung der Leistungshöhe ist immer auch eine politische Angelegenheit und gehört damit zwingend dem demokratischen Prozess unterstellt.
„Ein Automatismus in der Bestimmung der Rentenhöhe wird vor dem Volk nicht den Hauch einer Chance haben. Ist dies die Richtung, welche die bürgerliche Mehrheit im Parlament im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 gehen will, so ist die Reform zum Scheitern verurteilt“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse.
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Matthias Kuert Killer
Leiter Sozialpolitik
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