Der Bundesrat hat heute das Ausbildungsbeitragsgesetz dem Parlament übergeben. Leider hat der Bundesrat es verpasst, einen alten Zopf abzuschneiden. Weiterhin bleiben Alterslimiten beim Stipendienwesen bestehen. Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, hofft, dass das Parlament mehr Mut beweist und die Aufhebung der Alterslimiten durchsetzt.
Die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens, um sich beruflich à jour zu halten und neues Wissen zu erwerben, ist heute unbestritten. Der Forderung nach lebenslangem Lernen stehen jedoch Gesetze gegenüber, die dies bei einkommensschwachen Personen verhindern. Die Gesetze gehen immer noch von Bildungskarrieren aus, die ohne Unterbrüche und Umwege durchschritten werden.
Höherqualifizierung zwar erwünscht — aber Unterstützung nicht vorgesehen
Die Fachkräfte-Initiative des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF sieht in den Müttern, die nicht oder gering erwerbstätig sind und zudem über einen Sek II Abschluss verfügen, ein Arbeitskräftepotenzial. Das WBF stellt zudem einen Handlungsbedarf bei der Höherqualifizierung fest. Nicht und gering erwerbstätige Mütter sind daher meist über 40 Jahre alt, wenn sie den Besuch einer Weiterbildung oder eines Bildungsgangs auf Tertiärstufe ins Auge fassen. Sie haben aber nach dem Gesetzesvorschlag weiterhin kein Anrecht auf Ausbildungsbeiträge, obwohl sie häufig nur über ein beschränktes Haushalteinkommen verfügen.
Alterslimiten streichen
Das neue Ausbildungsbeitragsgesetz schafft nun die Möglichkeit, die Alterslimite zu streichen. Diese stammt aus einer Zeit, in der lebenslanges Lernen nicht die gleiche Bedeutung hatte wie heute. Eine Politik, die immer noch an Alterslimiten festhält, ist im letzten Jahrhundert stehen geblieben.
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Tel. 079/348.71.67