Die Säulen der Altersvorsorge sind stabil. Und die heutigen Leistungen sind auch künftig finanzierbar. Für die Bewältigung des demografischen Buckels braucht es jedoch eine moderate Zusatzfinanzierung. Der beste Weg zu einer sicheren Finanzierung führt für Travail.Suisse und den KV Schweiz über einen Finanzierungsautomatismus. Beim Rentenniveau besteht hingegen kein Spielraum nach unten, da der Verfassungsauftrag bereits heute nur knapp erfüllt ist.
Die Altersvorsorge bleibt auch in Zukunft im heutigen Umfang finanzierbar. Zwar werden aufgrund der demografischen Entwicklung mittelfristig Zusatzeinnahmen benötigt. Weil die Schweiz im Vergleich mit unseren Nachbarn gut da steht, ist die Finanzierungslücke aber moderat. Es braucht deshalb keine Leistungseinschnitte. Viele Arbeitnehmende erreichen bereits mit den heutigen Leistungen das Verfassungsziel der „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung“ nur knapp.
Für Travail.Suisse und den KV Schweiz ist klar, dass eine moderate Zusatzfinanzierung die Lebensqualität der Bevölkerung weit weniger tangiert als Rentenkürzungen oder eine Rentenaltererhöhung. Auch klar ist, dass nur ein Gesamtpaket, welches die Interessen der Arbeitnehmenden gebührend berücksichtigt, mehrheitsfähig sein wird. Wenn die bürgerliche Seite weiterhin versucht, vorzupreschen und bezüglich Umwandlungssatz, Frauenrentenalter oder Schuldenbremse isolierte Lösungen durchzuboxen, ist die Revision zum Scheitern verurteilt. Vor diesem Hintergrund richten Travail.Suisse und der KV Schweiz folgende Forderungen an Bundesrat und Parlament:
Renten garantieren: Wenn im BVG der Umwandlungssatz gesenkt wird, braucht es Kompensationsmassnahmen, welche die Rentenhöhe sichern. Langfristig wirkt eine Reduktion des Koordinationsabzugs im BVG. Kurzfristig braucht es für alle jene, deren künftige Rente mit einem tieferen Umwandlungssatz trotzdem sinkt, einen Rentenzuschlag. Dieser kann über die AHV ausgerichtet werden.
Finanzierung der AHV sichern: Es braucht einen Finanzierungsautomatismus, der die verlässliche Rentenzahlung über den demografischen Buckel hinweg sicherstellt. Wenn das Vermögen der AHV unter einen vorher bestimmten Schwellenwert sinkt, sind automatisch zusätzliche Einnahmen zu erheben. Zudem muss sich auch der Bund an den künftigen Mehrausgaben der AHV beteiligen.
Realitäten des Arbeitsmarkts berücksichtigen: Eine Erhöhung des Rentenalters ist realitätsfremd. Die Unternehmen sind nicht bereit, vermehrt ältere Arbeitnehmende zu beschäftigen. Vielmehr braucht es zuerst auf diese Zielgruppe abgestimmte Arbeitszeitmodelle und Arbeitsbedingungen, damit Erwerbsarbeit bis zum heutigen Rentenalter überhaupt die Regel wird.
Widersprüche beseitigen: Die Bereicherung der Banken und Versicherungen an der 2. Säule muss aufhören. Man kann nicht von den versicherten Arbeitnehmenden für die gleiche Leistung mehr Beiträge verlangen, wenn andere sich gleichzeitig an der Altersvorsorge eine goldige Nase verdienen. Die missbräuchlich hohen Risikoprämien bei den Lebensversicherern müssen begrenzt und die Mindestquote bei der Überschussverteilung erhöht werden.
Gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen: Teilzeitarbeit ist in der beruflichen Vorsorge besser zu versichern. Die Lebensläufe sind heute sehr verschieden. Nicht alle können gleich lange arbeiten. Es braucht deshalb ein flexibles Rentenalter mit einem sozialen Ausgleich für bescheidene Einkommen.
Für mehr Informationen:
Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, Tel. 079/743.90.05
Daniel Jositsch, Nationalrat und Präsident KV Schweiz, Tel. 079/503.06.17
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Travail.Suisse, Tel. 078/625.72.73
Hans-Ulrich Schütz, Verantwortlicher Sozial- und Wirtschafspolitik, KV Schweiz, Tel. 079/617.23.02