Noch dieses Jahr verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Altersvorsorge 2020. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass eine deutliche Erhöhung der Legal Quote Bestandteil der Altersvorsorge 2020 sein muss. Nur dadurch lässt sich vermeiden, dass die Lebensversicherer Jahr für Jahr horrende Gewinne abschöpfen – Geld, das den Arbeitnehmenden gehört. Ergreift der Bundesrat nicht griffigere Massnahmen gegen diese Geldabflüsse, gefährdet er die Altersreform 2020.
2013 entnahmen die Lebensversicherer der 2. Säule 678 Millionen Franken. Seit der Einführung der Legal Quote-Regelung 2005 flossen insgesamt fast 4.3 Milliarden Franken aus der beruflichen Vorsorge an die Lebensversicherer ab.
Hohe Gewinne auf Kosten der versicherten Arbeitnehmenden
„Diese hohen Gewinne gehen auf Kosten der versicherten Arbeitnehmenden, die zu hohe Prämien bezahlen und nur ungenügend an den Überschüssen beteiligt werden. Das ist für eine Sozialversicherung inakzeptabel“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Die heutige, zu lasche Regelung zur Gewinnbegrenzung in der beruflichen Vorsorge ist klar gescheitert. Der Bundesrat muss im Rahmen der Altersreform 2020 die Versicherten dringend mit einer strengeren Regelung schützen.
Legal Quote von 95% muss in die Altersreform 2020
Die heutige Praxis frisst einerseits Geld, das für Rentenzahlungen benötigt wird und untergräbt andererseits das Vertrauen der Versicherten in die berufliche Vorsorge. Für Martin Flügel, Präsident bei Travail.Suisse, ist klar: „Travail.Suisse wird keine Reform unterstützen, bei der die Versicherten mehr Beiträge für die gleichen Leistungen bezahlen, während die Versicherungsindustrie weiterhin garantierte Gewinne von hunderten Millionen Franken macht.“ Es ist nun am Gesamtbundesrat, für einen besseren Schutz der Versicherten zu sorgen, wenn die Reform der Altersvorsorge 2020 nicht gefährdet werden soll.
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Sinn der Legal Quote wurde ausgehöhlt
Die Legal Quote wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision eingeführt und hatte die Gewinnbegrenzung für Lebensversicherer zum Ziel. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) legt deshalb fest, dass mindestens 90 Prozent der „Überschüsse“ aus dem Geschäft der 2. Säule den versicherten Arbeitnehmenden zu Gute kommen sollen. Maximal 10 Prozent der Überschüsse sollen von den Versicherungsgesellschaften als Gewinn einbehalten werden können. Doch der Begriff „Überschuss“ wurde gesetzlich nicht klar definiert. Gemeint war – das lässt sich der damaligen Diskussion im Parlament entnehmen – der Gewinn, also „Ertrag minus Aufwand“. In der Verordnung, welche die Basis der Berechnung der Mindestquoten bildet, wurde der Begriff „Überschuss“ jedoch unter dem Einfluss der Versicherungsindustrie mit den gesamten Erträgen gleichgesetzt. Aus der Gewinnbeteiligung ist eine Ertragsbeteiligung geworden („Bruttomethode“). Jährlich resultieren so zwei- bis dreimal so hohe Gewinne wie ursprünglich vom Parlament vorgesehen. Seit 2005 sind damit mehr als 3 Milliarden Franken mehr an die Lebensversicherer geflossen als vorgesehen. Die angestrebte Gewinnbegrenzung und damit der Schutz der Versicherten sind damit gescheitert. Die Versicherungskonzerne konnten zudem in den letzten fünf Jahren ihre Rückstellungen dank den Überschüssen um über 6 Milliarden Franken verstärken. Ihr unternehmerisches Risiko, mit dem eigenen Kapital für spätere Rentenleistungen gerade stehen zu müssen, ist damit drastisch gesunken. Damit wird ein häufiges Argument zur Rechtfertigung der hohen Gewinne entkräftet. Travail.Suisse fordert zum Schutz der Versicherten vom Bundesrat, dass neu mindestens 95 Prozent des Ertrages den Versicherten zustehen. Zudem sollen die heute überhöhten Risikoprämien (zur finanziellen Absicherung bei Invalidität und Todesfall) strikt begrenzt werden. Es soll mehr Geld für die Renten und weniger Geld für die Gewinne der Versicherer zur Verfügung stehen.
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Mehr Informationen:
• Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, Tel. 079 743 90 05, Mail: fluegel@travailsuisse.ch
• Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, Tel. 079 777 24 69, Mail: kuert@travailsuisse.ch