Die Sozialkommission des Nationalrates will künftig schwer behinderten Menschen weniger Rente zahlen. Angesichts der verbesserten finanziellen Perspektiven der IV ist dieser Einschnitt nicht akzeptabel und muss vom Nationalrat in der Sommersession korrigiert werden. Die immer härtere Gangart mit den IV-Betroffenen muss nun ein Ende haben. Wenigstens hat die Kommission auf Tabubrüche verzichtet: So sollen laufende Renten nicht gekürzt werden. Richtig ist auch, dass im Rahmen eines Interventionsmechanismus auf automatische Rentenkürzungen verzichtet wird.
Die Sozialkommission ist auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und will neu für schwer behinderte Menschen erst ab einem IV-Grad von 80 Prozent eine ganze Rente gewähren (heute 70 Prozent). So werden im Rahmen des neuen Rentensystems bei einem IV-Grad zwischen 60 und 79 Prozent die Renten um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Betroffen von den Kürzungen wäre ein Fünftel aller neu gesprochenen Renten. Diese unangebrachte Härte wird für eine wenige Jahre schnellere Entschuldung der IV in Kauf genommen. Das ist unverhältnismässig und inakzeptabel. An den Schwierigkeiten, als Schwerbehinderter eine Stelle zu finden, ändert hingegen nichts. Der unverständliche Entscheid muss vom Nationalrat in der Sommersession wieder korrigiert werden.
Positiv zu werten ist, dass nach dem Ständerat auch der Nationalrat auf die Kürzung von laufenden Renten verzichtet. Die Kürzung von laufenden Renten ist ein Tabubruch. Nebst der Hiobsbotschaft für die Betroffenen stellt sie zudem das Vertrauen in das ganze Sozialversicherungssystem in Frage. Die Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Sie darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, nur um die IV wenige Jahre schneller zu entschulden. Richtig ist auch, dass die Sozialkommission, anders als der Ständerat, beantragt, auf automatische Rentenkürzungen im Rahmen eines Interventionsmechanismus zu verzichten. Die immer härtere Gangart mit den IV-Betroffenen muss nun ein Ende haben.
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik
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