Der Bundesrat will das Mindestrentenalter in der beruflichen Vorsorge auf 60 Jahre festlegen. Arbeitgeber und Economiesuisse, die sonst bei jeder Gelegenheit eine Erhöhung des Rentenalters in der AHV fordern, wollen hingegen ein Rentenalter von 55 Jahren. Der Widerspruch ist eklatant. Aber schliesslich geht es bei der AHV um die Pensionierung von gewöhnlichen Arbeitnehmenden, beim BVG hingegen um die Subventionierung des vorzeitigen Altersrücktritts von Millionären.