Alle Akteure, die in einer Branche tätig sind, müssen die dort gültigen allgemeinverbindlichen Branchenverträge (AVEGAV) einhalten. Nur so ist das Prinzip der gleich langen Spiesse gewährleistet. Ansonsten ist die Missbrauchsgefahr bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen viel zu gross. Aus diesem Grund wurden in die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr neu die Temporärverleiher einbezogen. Diese werden beitragspflichtig für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe sowie für die Vollzugs- und Weiterbildungskosten von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Die Temporärverleiher tun sich schwer mit dieser Regelung.