Die Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ bringt den Familien 3 Milliarden Franken mehr Geld ins Portemonnaie. Die Gegner der Initiative behaupten, das liesse sich nicht finanzieren. Travail.Suisse hat diese Behauptung stets zurückgewiesen. Dank neuen Zahlen lässt sich jetzt zeigen, dass die Finanzierung von fairen Kinderzulagen bereits mit einer im internationalen Vergleich moderaten Erbschaftssteuer möglich wäre. Eine Variante, die für Travail.Suisse auch als Erneuerung des Generationenvertrags prüfenswert ist.
Seit der Lancierung der Initiative hat Travail.Suisse bei der Finanzierung immer auf drei Möglichkeiten hingewiesen: erstens die allgemeinen Bundesmittel (als Alternative zu alten und neuen rechtsbürgerlichen Steuersenkungsträumen), zweitens die Mehrwertsteuern und drittens eine nationale Erbschaftsteuer. Aufgrund von neuem Zahlenmaterial lässt sich jetzt zeigen, wie eine im internationalen Vergleich moderate Erbschaftsteuer ausgestaltet werden müsste, um die von der Initiative verlangten einheitlichen und höheren Kinderzulagen für alle Familien zu finanzieren.
500’000 Franken Freibetrag – 90 Prozent der Erbschaften bleiben steuerfrei
In der Schweiz werden jährlich rund 25 Mia. Franken vererbt. Nur 10 Prozent der Erbschaf-ten übersteigen den Betrag von 500’000 Franken. Die zehn Prozent der Erbschaften machen aber gut drei Viertel (ca. 19 Mia.) der gesamten Vererbungssumme aus. Werden diese hohen Erbschaften – minus Freibetrag von 500’000 Franken pro Erbschaft – mit einem durchschnitt-lichen Satz von 25 Prozent besteuert, dann wäre die Finanzierung von fairen Kinderzulagen bereits sichergestellt.
Erbschaftssteuer als Erneuerung des Generationenvertrags
Angesichts der Tatsache, dass bereits heute mehr als die Hälfte der Erbschaften an Personen über 55 Jahre fliessen und somit junge Eltern in der kostenintensiven Phase der Familiengründung meist leer ausgehen, wäre die Finanzierung von fairen Kinderzulagen mittels einer nationalen Erbschaftssteuer für Travail.Suisse eine ernsthafte Option und zudem eine Chance zur Erneuerung des bestehenden Generationenvertrags.