Der grösste Schweizer Baukonzern hat im Jahr 2004 sein Ergebnis um 17 Prozent gesteigert und einen Gewinn von 21 Millionen erwirtschaftet, wie er an seiner heutigen Gene-ralversammlung bekannt gegeben hat. Vom guten Ergebnis profitieren der Verwaltungsratspräsident und die Geschäftsleitung gleichermassen: Anton Affentranger erhöhte seine Entschädigung für das Verwaltungsratspräsidium um 80 Prozent auf 200’000 Franken. Die Geschäftsleitung verdiente mit 530’000 Franken pro Kopf einen Viertel mehr als im Vorjahr. Im gleichen Zeitraum nahm der vertragliche Mindestlohn in der Baubranche um nur 0.5 Prozent bzw. 20 Franken pro Monat zu. Die Lohnschere öffnete sich von 8 : 1 auf 10 : 1.
Die Strategieänderung von Zschokke weg vom preiskampfgebeutelten Kerngeschäft Bau auf die margenträchtigen Baudienstleistungen geht auf: Der grösste Schweizer Baukonzern machte im Jahr 2004 einen Gewinn von 21 Millionen Franken. Die Aktionäre freuts: Sie erhalten eine Ausschüttung von 23 Franken pro Aktie, bestehend aus der Dividende von 14 und einer Nennwertreduktion von 9 Franken.
Verwaltungsratspräsident: Erhöhung der Entschädigung um 80 Prozent
Im Jahr 2004 erhielt Anton Affentranger, Verwaltungsratspräsident der Zschokke, 200’000 Franken für sein Mandat. Dies ist 80 Prozent oder im Frankenbetrag ausgedrückt 90’000 Franken mehr als im Vorjahr.
Geschäftsleitung pro Kopf: Erhöhung um 30 Prozent
Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Gesamtentschädigung für die Geschäftsleitung um 8 Prozent. Da die Geschäftsleitung um ein Mitglied reduziert wurde, stieg die Pro-Kopf Entschädigung um einen Viertel auf 530’000 Franken. Die Entschädigung für den CEO Christian Bubb ist nicht separat ausgewiesen. Es ist aber anzunehmen, dass sein Salär innert Jahresfrist stark gestiegen ist, insbesondere weil er seit Mai 2004 zusätzlich im Verwaltungsrat sitzt. Die Lohnschere zwischen dem Pro-Kopf- Salär eines Geschäftsleitungsmitglieds und dem Mindestlohn in der Baubranche stieg von 8 : 1 auf 10 . 1.
Baubranche: Erhöhung Mindestlohn um 0.5 Prozent
Im 2004 konnten die Gewerkschaften in der Baubranche eine Mindestlohnerhöhung von 20 Franken monatlich bzw. 0.5 Prozent nominell aushandeln. Damit erhöhte sich der monatliche Mindestlohn von 3’895 auf 3’915 Franken.