Seit Oktober 2004 verharrt die saisonbereinigte Arbeitslosenquote gemäss seco-Statistik unverändert bei 3.8 Prozent. Monat für Monat verlieren rund 3’000 Leute den Anspruch auf Taggelder. Für die ausgesteuerten Personen ist es sehr schwierig, wieder im ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert Integrationsmassnahmen für Ausgesteuerte.
Seit sieben Monaten stagniert die saisonbereinigte Erwerbslosenzahl mit 3.8 Prozent auf einem hohen Niveau. Monat für Monat verlieren rund 3’000 Personen ihren Anspruch auf Taggelder und fallen aus dem System der Arbeitslosenversicherung.
Ausgesteuerte: beschwerlicher Weg zurück auf den regulären Arbeitsmarkt
Nur knapp ein Drittel der Ausgesteuerten figuriert weiter in der seco-Statistik, dies auf freiwilliger Basis. Der direkte Nutzen, weiterhin bei den RAV angemeldet zu sein, ist gering. Ausgesteuerte Personen können weder an den Beschäftigungs- und Weiterbildungsprogrammen der Arbeitslosenversicherung teilnehmen, noch vermittelt werden. Nach ein paar Monaten verliert sich ihre Spur in den Lücken der Statistik.
Die jüngsten Studien über die Situation der Ausgesteuerten datieren aus dem Jahr 2000. Sie zeigen auf, dass rund die Hälfte der Ausgesteuerten nicht mehr in den Erwerbsprozess zurückfindet. Zwei Drittel derjenigen, die wieder einen Job finden, verdienen weniger als zuvor und sind oftmals gezwungen, die Branche zu wechseln. Für Ausgesteuerte ist es kaum mehr möglich, wieder auf den ersten, regulären Arbeitsmarkt zurückzukehren. Diese Schlussfolgerung zieht auch das Nationale Forschungsprogramm zum Sozialstaat Schweiz.
Massnahmen ergreifen
Heisst ausgesteuert sein demnach, dass die Türe zum Erwerbsleben für immer geschlossen bleibt? Das darf nicht sein, weder aus individueller, gesellschaftlicher noch volkswirtschaftlicher Sicht. Es ist ein Massnahmenkatalog umzusetzen, wie Ausgesteuerte in den ersten Ar-beitsmarkt reintegriert werden können.
1.Die Ausgesteuerten sollen kostenlos an den Beschäftigungsprogrammen der Arbeitslosenversicherung teilnehmen können und vermittelt werden.
2.Die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und der Invalidenversicherung muss koordiniert und verstärkt werden.
3. Es sind spezifische, auf die individuelle Situation der Betroffenen zugeschnittene Weiterbildungsprogamme anzubieten.