Mit dem Entscheid, das Mindestrentenalter in der beruflichen Vorsorge auf 58 Jahre festzulegen, ist der Bundesrat nur halbherzig gegen die sozialpolitisch unnötige und wirtschaftspolitisch fragwürdige Regelung zur vorzeitigen Pensionierung für Topverdiener vorgegangen. Nach diesem Entscheid ist für Travail.Suisse klar, dass in der AHV eine Lösung gefunden werden muss, die die vorzeitige Pensionierung auch für tiefere und mittlere Einkommen erschwinglich macht.
Einzahlungen in die berufliche Vorsorge sind ein beliebtes Steuerschlupfloch. Wer viel verdient, kann dank grossen Einzahlungen in die Pensionskasse massiv Steuern sparen und sich gleichzeitig eine dank Steuerersparnissen staatlich subventionierte vorzeitige Pensionierung mit grosszügiger Rente sichern. Deshalb kann der Bundesrat in der beruflichen Vorsorge ein Mindestrentenalter für die vorzeitige Pensionierung festlegen.
Sozialpolitisch unnötig und wirtschaftspolitisch fragwürdige Regelung
Eine vorzeitige Pensionierung in der beruflichen Vorsorge ist sehr teuer. Für eine Pensionierung unter 60 Jahren müssen vorher mehrere Jahressaläre einbezahlt werden. Das können sich nur gut Verdienende leisten. Eine solche Regelung ist aber sozialpolitisch unnötig und wirtschaftspolitisch fragwürdig. Denn Personen mit guten Einkommen haben die Qualifikationen und gesundheitlichen Voraussetzungen, um bis 60 oder noch länger erwerbstätig zu bleiben. Und der Verbleib dieser Personen auf dem Arbeitsmarkt ist aufgrund der demographischen Entwicklung auch wirtschaftspolitisch wünschenswert.
AHV-Rentenalter hat Priorität
Gerade für Arbeitnehmende, die wegen einer schlechten Ausbildung oder aus gesundheitlichen Gründen ab 55 oder 60 Jahren Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben, ist hingegen das AHV-Rentenalter wichtig. Für Travail.Suisse ist es nach dieser Privilegierung der Privilegierten deshalb zwingend, dass in der laufenden AHV-Revision die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung eingeführt wird, die auch für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen erschwinglich ist.