Travail.Suisse ist erfreut, dass die Kommission des Nationalrates ihrer Version des Bundesgesetzes über die Kinderzulagen festhält und weiterhin gesamtschweizerische Mindestbeträge in der Höhe von 200 und 250 Franken in die Vorlage aufnehmen will. Der Kommissionsentscheid zeigt, dass die Chance auf einen ernst zu nehmender Gegenvorschlag zur Travail.Suisse-Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ weiterhin intakt ist.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat heute die Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Kinderzulagen vorgenommen. Dabei hat die Kommission weitgehend an den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrates festgehalten und ist nicht auf die minimalistische Linie des Ständerates eingeschwenkt. Nun ist zu hoffen, dass die Allianz der Befürworter auch im Plenum trägt. Denn nur wenn sich am Schluss die Version des Nationalrates durchsetzt und damit die Mindestbeträge Eingang in die definitive Fassung der Vorlage finden, kann überhaupt von einem ernst zu nehmenden Gegenvorschlag zur Travail.Suisse-Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ gesprochen werden.