Thomas Daum, der neue Direktor des Arbeitgeberverbands, will jungen Arbeitslosen die Unterstützung kürzen. Damit zielen die Arbeitgeber an den wahren Problemen vorbei: Es gibt zuwenig Betriebe, die ausbilden, und gleichzeitig schwindet die Nachfrage nach unqualifizierten Arbeitskräften. Wer längere Zeit Arbeitslosengeld bezieht, hat häufig keine Ausbildung. Travail.Suisse fordert deshalb eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die es erlaubt, auch Arbeitslosen unter 30 Jahren Ausbildungszuschüsse zu gewähren.
Die Arbeitgeber fordern eine Senkung der Bezugsdauer an Arbeitslosenunterstützung von 400 auf 250 Tage für junge Arbeitslose. Damit wird kein einziges Problem gelöst. Die heutige Situation zeigt, dass gut ausgebildete junge Arbeitslose bereits die heutige Bezugsdauer in der Regel nicht ausschöpfen. Länger arbeitslos bleiben hingegen junge Leute ohne berufliche Ausbildung. Kürzt man diesen die Bezugsdauer, führt dies lediglich zu einem früheren Abschieben dieser Ausbildungslosen in die Sozialhilfe. Bereits heute bilden junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung eine besonders grosse Gruppe von Sozialhilfeempfängern, wie die erste schweizerische Sozialhilfestatistik zeigt.
Um das Problem der Ausbildungslosigkeit und damit auch der Bezugsdauer aktiv anzugehen, muss das Arbeitslosenversicherungsgesetz in eine andere Richtung geändert werden: Die Nachholbildung für junge Ausbildungslose ohne Arbeit muss besser gefördert werden. Bis jetzt werden Ausbildungszuschüsse von der Arbeitslosenversicherung nur an über 30-jährige Personen gewährt. Travail.Suisse fordert, dass diese unsinnige und kontraproduktive Grenze aufgehoben sowie Artikel 66a geändert wird. Denn je früher das Nachholen einer Ausbildung in Angriff genommen wird, desto grösser sind die Erfolgschancen. Travail.Suisse ist überzeugt, dass Ausbildungszuschüsse für junge Arbeitslose ein effizientes Mittel zur Verkürzung der Bezugsdauer darstellen und sich letztlich für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft auszahlen.