Für Travail.Suisse ist eine gute Flexibilisierung des Rentenalters nach wie vor die zentrale Aufgabe der laufenden AHV-Revision. Die Vorschläge des Bundesrates sind in dieser Frage ungenügend. Travail.Suisse fordert die Kommission des Nationalrates deshalb auf, die Einführung einer individuellen Überbrückungsrente für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen zu prüfen.
Die erste Auflage der 11. AHV-Revision ist in der Referendumsabstimmung klar gescheitert. Die Vorlage wurde als einseitig beurteilt und dem grossen Anliegen einer Flexibilisierung des Rentenalters wurde mit der Vorlage nicht Rechnung getragen. Auch in der Botschaft zur neuen 11. AHV-Revision bleibt der Bundesrat in dieser Frage weit hinter dem zurück, was notwendig ist.
Individuelle Überbrückungsrente als bessere Lösung
Für Travail.Suisse steht ein Modell im Vordergrund, das einen individuellen Anspruch mit der Anknüpfung an das massgebliche Einkommen (Durchschnittseinkommen aller Erwerbsjahre) verbindet. Das heisst, dass in der 1. Säule eine Überbrückungsrente ab 62 Jahren eingeführt würde, auf die Personen mit tiefem massgeblichem Einkommen Anspruch erheben könnten. Dieses Modell orientiert sich an den heute bei Pensionskassen zum Teil bereits bestehenden Überbrückungsrenten. Gleichzeitig wird aber sichergestellt, dass nicht nur Personen mit hohen Einkommen oder mit einer grosszügigen zweiten Säule in den Genuss einer Überbrückungsrente kommen, sondern auch Personen mit tiefen und mittleren Einkommen und mit weniger grosszügigen Pensionskassenlösungen.
Grobe Schätzungen zeigen zudem, dass insbesondere viele Frauen von einer individuellen Überbrückungsrente profitieren könnten. Das Modell könnte also auch den aus Sicht der Frauen notwendigen Ausgleich für die laufenden Erhöhungen des Frauenrentenalters schaffen.