Travail. Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt die Absicht des Bundesrates, zur Sanierung der IV den Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ zu stärken. Dabei dürfen aber nicht allein die Arbeitnehmenden stärker unter Druck gesetzt werden. Nur mit einer verbindlichen Einbindung der Arbeitgeber kann eine verstärkte Eingliederung gelingen und gleichzeitig die einseitige Repression gegenüber den Arbeitnehmenden verhindert werden.
Die steigenden Kosten der IV sind auf eine wachsende Zahl von IV-Rentner/innen zurückzuführen. Insofern ist die Absicht des Bundesrates, die IV mittels verstärkter Wiedereingliederung zu sanieren, sicher richtig. In der jetzt vorliegenden Botschaft ist aber die Eingliederungslast einseitig verteilt. Während die Arbeitnehmenden bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs sanktioniert werden können, bleibt für die Arbeitgeber alles freiwillig. In dieser Form kann eine verstärkte Eingliederung nicht gelingen. Für Travail.Suisse ist eine stärkere Einbindung der Arbeitgeber unabdingbar. Zum Beispiel durch einen besseren Kündigungsschutz für die Arbeitnehmenden und den rechtlich verpflichtenden Einbezug der Arbeitgeber in den in der Vorlage vorgesehenen Eingliederungsplan.
Zusatzfinanzierung: eigenständiger IV-Fonds und Schuldenbevorschussung
Travail.Suisse unterstützt die Absicht des Bundesrates, zur Sanierung der IV die Mehrwertsteuer um 0.8 Prozent zu erhöhen. Die Zunahme der Invaliditätsfälle ist vorwiegend auf höhere Ansprüche am Arbeitsplatz zurückzuführen. In der Zunahme der IV-Rentner/innen zeigt sich die Kehrseite der steigenden Produktivität. Deshalb können vermehrte Eingliederungsmassnahmen allein die IV nicht sanieren. Travail.Suisse fordert zudem zur Entlastung der AHV die Schaffung eines eigenständigen IV-Fonds und eine Bevorschussung der IV-Schulden analog zur Arbeitslo-senversicherung.