Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst es, dass Arbeitgeber grundsätzlich zur Bezahlung der Stillpausen während der Arbeitszeit verpflichtet werden. Damit wird eine rechtliche Lücke geschlossen, auf die Travail.Suisse seit Jahren hinweist. Allerdings ist die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vorgeschlagene Änderung von Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) zu restriktiv. Sie kann erneut zu einer missbräuchlichen Interpretation der Bestimmungen bezüglich Mutterschaftsschutz führen.
Nachdem das Parlament die parlamentarische Initiative von Ständerätin Liliane Maury Pasquier angenommen hat, welche die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 183 der ILO zum Mutterschutz fordert, hat das Seco einen Vorschlag für eine entsprechende Anpassung des Schweizer Rechts ausgearbeitet und bei den Sozialpartnern in die Vernehmlassung geschickt.
Vorschlag des Seco geht zu wenig weit
Travail.Suisse begrüsst in seiner Stellungnahme zu dieser Vernehmlassung mit Nachdruck den Grundsatz, wonach Stillpausen bezahlt werden müssen und künftig auf eine Unterscheidung des Orts des Stillens (innerhalb oder ausserhalb des Betriebs) verzichtet werden soll. Travail.Suisse unterstützt zudem den Grundsatz, wonach das Recht auf bezahlte Stillpausen je nach täglicher Arbeitszeit abgestuft wird. Allerdings ist der Vorschlag für Travail.Suisse nicht grosszügig genug und enthält Lücken. Travail.Suisse fordert, dass der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin die ganze, für das Stillen während der Arbeit erforderliche Zeit zur Verfügung stellen soll. Damit kann verhindert werden, dass die Dauer der bezahlten Stillpausen missbräuchlicherweise als maximal erlaubte Stilldauer interpretiert wird. Zudem könnten unsensible Arbeitgeber versucht sein, ihre Arbeitnehmerinnen für die Stillpausen bezahlen zu lassen, indem sie ihnen zum Beispiel die Ferien kürzen. Diese Möglichkeit muss zwingend ausgeschlossen werden und zwar indem das heute gültige Recht, wonach Stillzeit weder vor- noch nachgeholt und sie auch nicht von anderen Ruhezeiten abgezogen werden darf, wieder aufgenommen wird.
30 Minuten sind zu wenig
Schliesslich ist die vom Seco vorgeschlagene Dauer der bezahlten Stillpausen ungenügend. Travail.Suisse schlägt – je nach täglicher Arbeitszeit (weniger als 4 Stunden, mehr als 4 Stunden oder ab 7 Stunden) – zu bezahlende Stillzeiten von 60, 90 und 120 Minuten vor. Dies sind je 30 Minuten mehr, als das Seco vorschlägt. Damit das Stillen über eine gewisse Zeit fortgesetzt werden kann – ärztlich empfohlen werden sechs Monate – muss der Milchfluss regelmässig stimuliert werden. Die dafür erforderliche Zeit müssen sich die betroffenen Frauen frei einteilen können.
> Zur Vernehmlassung: http://www.travailsuisse.ch/aktuell/vernehmlassungen
Für mehr Informationen:
Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstelllungspolitik, 079 598 06 37