Mit seinem Vorschlag, die Finanzierung der AHV auf eine breit abgestützte Basis zu stellen und die Rentenhöhen zu sichern, macht der Bundesrat einen Schritt in die richtige Richtung. Ziel der Reform 2020 muss es sein, die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge auf dem heutigen Niveau sicher zu stellen. Die vorgeschlagenen Massnahmen zeigen gangbare Wege zu diesem Ziel auf. Gemäss Travail.Suisse sind aber Korrekturen notwendig.
Travail.Suisse begrüsst eine Altersreform 2020, welche die Rentenhöhen absichert und eine breit abgestützte Finanzierung vorsieht. Matthias Kuert Killer: „Nur eine Reform, welche die Interessen der Arbeitnehmenden gebührend berücksichtigt, wird mehrheitsfähig sein.“ Aus dieser Perspektive begrüsst Travail.Suisse folgende Punkte:
• Eine massvolle Erhöhung der Mehrwertsteuer anstelle von Leistungskürzungen in der AHV: Zwar ist auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ein Opfer, eine verstärkte Abstützung auf die Mehrwertsteuer ist jedoch Rentenkürzungen oder generellen Rentenaltererhöhungen klar vorzuziehen.
• Umfangreiche Kompensationsmassnahmen zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes: Travail.Suisse begrüsst den Vorschlag des Bundesrats einer roten Linie, die das Parlament nicht unterschreiten darf.
• Verbesserte Absicherung von Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen: Mit der Senkung des Koordinationsabzugs und seiner proportionalen Ausgestaltung werden bescheiden Verdienende besser abgesichert. Die gesellschaftspolitisch und angesichts der demografischen Herausforderungen immer wichtigere Teilzeitarbeit wird damit in der 2. Säule besser gestellt.
• Wichtig und unabdingbar ist auch eine stärkere Gewinnbeteiligung der versicherten Arbeitnehmenden an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaften mit der beruflichen Vorsorge. Mit den Vorschlägen des Bundesrates diesbezüglich ist ein erster Schritt getan. Nur mit strengeren und verbindlichen Regelungen diesbezüglich kann eine politische Blockade rund um das Thema Umwandlungssatz vermieden werden.
Folgende Punkte werden von Travail.Suisse hingegen kritisch beurteilt:
• Solange im Rahmen eines solchen Interventionsmechanismus automatische Leistungskürzungen vorgesehen sind, wird ein solcher nicht mehrheitsfähig sein.
• Ungenügend ist aus Sicht von Travail.Suisse auch die soziale Abfederung des flexiblen Rentenalters. Ein flexibles Rentenalter kann nur funktionieren, wenn auch allen Personen mit einem bescheidenen Einkommen, die auf eine flexible Pensionierung angewiesen sind, eine solche ermöglicht wird – betroffen sind insbesondere Frauen. Mit dem Vorschlag des Bundesrates werden Frauen bezüglich Kompensationsmassnahmen noch zu wenig berücksichtigt.
• Bezüglich Erhöhung des Frauenrentenalters ist für Travail.Suisse klar, dass dieses nur kombiniert mit anderweitigen Verbesserungen für Frauen angegangen werden kann. Dazu gehört nebst der erwähnten sozialen Abfederung, die vor allem Frauen zu Gute kommt, auch eine Verstärkung der Bemühungen bezüglich Lohngleichheit.
Für weitere Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik
Tel. 078/625.72.73