Weiterbildung muss ein fester Bestandteil der Erwerbsarbeit werden. Im geplanten Weiterbildungsgesetz sind deshalb drei Tage obligatorische Weiterbildung pro Jahr für alle Arbeitnehmenden festzuschreiben. Diese Forderung hat Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, heute an einer Medienkonferenz in Bern präsentiert.
Die Bedeutung der berufsorientierten Weiterbildung sowohl für die Arbeitnehmenden wie für die Wirtschaft wird kaum bestritten. Die Chancen der Arbeitnehmenden, von Weiterbildungsleistungen zu profitieren, sind indes sehr unterschiedlich. Bezüglich Weiterbildung ist die Schweiz ein geteiltes Land. Vor allem gut ausgebildete Männer in guten Positionen profitieren vom heutigen System.
In einer modernen, konkurrenzfähigen Wirtschaft ist es allerdings notwendig, dass alle Arbeitnehmenden regelmässig ihre Fähigkeiten und Kompetenzen ergänzen und vertiefen. Nur so können sie längerfristig ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und die Erwartungen am Arbeitsplatz erfüllen.
Travail.Suisse fordert daher, dass im neuen Weiterbildungsgesetz ein Obligatorium von mindestens drei Tagen Weiterbildung pro Jahr für alle Arbeitnehmenden festgeschrieben wird.
Diese Investition lohnt sich, weil
- die Arbeitnehmenden dank dem lebenslangen Lernen besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes antworten können
- die Wirtschaft auf leistungsfähigere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann
- Bildung eine der effizientesten Formen ist, um sozialen Problemen vorzubeugen
- die Chancengleichheit unter den Arbeitnehmenden verbessert wird
- die Weiterbildungsplanung wie auch der Wissenstransfer aus den Weiterbildungen in die Betriebe Innovationsprozesse auslösen können und damit die Schweizer Wirtschaft insgesamt wettbewerbsfähiger machen.