Travail.Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmenden, fordert, dass keine Bewilligungen mehr ausgestellt werden für Cabarettänzerinnen aus Drittländern. Die Integrationsverordnung sollte dem Beitrag, den das Empfangsland bei der Integration leisten muss, mehr Gewicht beimessen.
Travail.Suisse hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu gewissen Punkten der Verordnungen, welche die Zulassung, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit sowie die Integration der Ausländerinnen und Ausländer betreffen, Stellung genommen.
Mehrere Kantone haben entschieden, für Cabarettänzerinnen aus Drittstaaten keine Bewilligungen mehr auszustellen, dies aufgrund der festgestellten Missbräuche und der schlechten Behandlung der betroffenen Frauen sowie aufgrund des tatsächlichen Zusammenhangs von Menschenhandel mit dieser Tätigkeit. Travail.Suisse unterstützt die Haltung dieser Kantone und verlangt, dass für Cabarettänzerinnen aus Drittstaaten keine Bewilligungen mehr ausgestellt werden oder dass zumindest ein Artikel in die Verordnung aufgenommen wird, der im Falle von schlechter Behandlung die Vergabe von Bewilligungen unterbindet.
Integration setzt voraus, dass die Ausländerinnen und Ausländer dazu bereit sind, aber auch dass die einheimische Bevölkerung den Ausländerinnen und Ausländern mit Respekt und Offenheit begegnet. Travail.Suisse kritisiert, dass die Integrationsverordnung diesbezüglich unausgewogen ist, da sie nur von Seiten der Ausländerinnen und Ausländer einen Beitrag fordert und nicht vom Empfangsland.
Den Integrationsvereinbarungen steht Travail.Suisse in gewissen Fällen positiv gegenüber. Wichtig wird in diesem Zusammenhang sein, dass es nicht zu einer Diskriminierung zwischen EU-Bürgerinnen und –Bürgern und anderen Ausländerinnen und Ausländern kommt, da diese Vereinbarungen für EU-Bürgerinnen und –Bürger nicht obligatorisch erklärt werden dürfen. Es sollte deshalb versucht werden, zumindest auf freiwilliger Basis für gewisse aus EU-Staaten stammende Ausländerinnen und Ausländer Vereinbarungen dieser Art abzuschliessen.