Die Schulden der Arbeitslosenversicherung belaufen sich per Ende 2006 auf 4.8 Milliarden Franken. Damit ist die zulässige Defizitgrenze, die eine unverzügliche Erhöhung der Beitragssätze und eine Revision erforderlich macht, noch nicht erreicht. Doch bei der anhaltenden ausgezeichneten Wirtschaftslage wäre es fahrlässig, die Sanierung der Arbeitslosenversicherung nicht bereits im laufenden Jahr anzupacken. Denn Beitragserhöhungen sind konjunkturell absolut verkraftbar.