Für eine zeitgemässe Familienpolitik führt kein Weg an einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorbei. Wer dies mit Schlagworten wie „Staatskinder“ bestreitet, leidet unter einer ideologischen Verblendung. Nüchtern betrachtet braucht es sowohl aus sozialen Gründen als auch für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft sowie für eine zukunftsfähige Gesellschaft eine bessere Betreuungsinfrastruktur für Kinder. Deshalb setzt sich Travail.Suisse für ein Ja zum Familienartikel ein.
Der neue Verfassungsartikel, über den wir am 3. März abstimmen werden, will die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ausbildung in der Verfassung verankern. Eine bessere Vereinbarkeit ist seit längerem ein Kernanliegen von Travail.Suisse. Dazu gehört eine verbesserte staatlich unterstützte Betreuungsinfrastruktur. Der neue Familienartikel ist aus verschiedenen Gründen ein Gebot der Zeit. So ist es nicht erstaunlich, dass die Gegner kaum inhaltliche Argumente vorbringen können, sondern mit Schlagworten wie „Staatskinder“ aus dem familienpolitischen Reduit heraus operieren. Warum soll der neue Familienartikel angenommen werden? Eine Reihe von Gründen dazu.
Chancengerechtigkeit
Die Verfügbarkeit der nötigen familienexternen Betreuungsinfrastruktur ist zunächst ein Gebot der Chancengleichheit. Denn gerade Kindertagesstätten sind auch gesellschaftliche Integrationsbeschleuniger und stärken damit die Chancengleichheit. Für das gelingende Aufwachsen von Kindern aus Familien, welche auf zwei Erwerbseinkommen angewiesen sind, von Kindern aus Einelternfamilien und von Kindern mit Migrationshintergrund, ist es zentral, dass auf eine funktionierende Betreuungsinfrastruktur gezählt werden kann.
Wahlfreiheit für die Familien
Aber es geht auch um Wahlfreiheit. Gerade aus liberaler Sicht, wo oftmals ebenfalls der ideologische Schlachtruf gegen eine „Verstaatlichung der Familie“ herkommt, muss die möglichst freie Wahl des Familienmodells im Zentrum stehen. Das ist nur möglich, wenn die heutige Infrastruktur an Krippen und Tagesschulen verbessert wird. Eine gute Vereinbarkeit ist – wie übrigens die Lohngleichheit von Mann und Frau auch – eine Grundvoraussetzung dafür, dass Eltern Erwerbs- und Familienarbeit nach ihrem Gusto aufteilen können.
Viele gut ausgebildete Frauen…
Wenn diese Wahlfreiheit gewährleistet werden kann, wird dies positive Effekte auf die Demografie und auf den Arbeitsmarkt haben. Denn heute ist bestätigt: Viele Paare möchten mehr Kinder, als sie tatsächlich bekommen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden. Und Mütter möchten mehr arbeiten, wenn die Betreuungsinfrastruktur stimmen würde. Die heutige Situation ist nicht nur für die Eltern unsinnig: Der Staat investiert in die Ausbildung der immer besser ausgebildeten jungen Frauen. Wenn diese nun wegen fehlender Vereinbarkeit ihre Beteiligung am Erwerbsleben massiv zurückfahren müssen, werden diese Bildungsinvestitionen in den Sand gesetzt.
… die der Arbeitsmarkt braucht
Für einen funktionierenden Arbeitsmarkt wird es künftig zentral sein, dass das Potenzial der immer besser ausgebildeten Frauen ausgeschöpft wird. Ansonsten droht mit der Alterung der Bevölkerung eine Zuspitzung des Fachkräftemangels. Oder die Firmen müssen das fehlende Know How aus dem Ausland holen. Gerade nationalkonservative Kreise, die gegen die Einwanderung wettern, müssten bereit sein, die Voraussetzung zu schaffen, damit die Mütter ihr Potenzial im Arbeitsleben einbringen können und die Schweiz auf weniger Zuwanderung angewiesen wäre. Doch just diese Kreise wollen zwar eine funktionierende Wirtschaft, aber gleichzeitig die Mütter weiterhin am Herd sehen. Das ist ideologische Verblendung.
Alternative: Kinderlosigkeit
Die Alternative zu einer massiven Reduktion der Beteiligung am Erwerbsleben bei Mutterschaft ist für viele junge Frauen die Kinderlosigkeit. Immer mehr gut ausgebildete Frauen verzichten auf Kinder. Bereits heute bleiben vier von zehn Frauen mit einer tertiären Ausbildung kinderlos. Geht die Entwicklung weiter, verschlechtert sich das Verhältnis jung zu alt weiter und der demografische Druck, z.B. in der Altersvorsorge, steigt. Aus gesellschaftlicher Sicht ist die Familie eben nicht nur Privatsache.
Von wegen Privatsache: Vereinbarkeitsinfrastruktur ist Service public
Es braucht also sowohl aus individueller als auch aus gesellschaftlicher Sicht mehr gute und bezahlbare Betreuungsplätze. Ein familienexternes Betreuungsnetz ist eine typische Service-public-Leistung. Es braucht sie für eine funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft genauso wie es Strom, Schienen, Strassen und Telefonleitungen braucht. Und wie bei anderen Service-public-Angeboten muss es sich um eine flächendeckende Infrastruktur handeln. Es reicht nicht, auf den Föderalismus zu hoffen. Niemand hat ein Interesse an einem Flickenteppich. Die familienexterne Betreuung als gemeinsame Aufgabe der Kantone und des Bundes mit einer gemeinsamen Stossrichtung zu definieren ist sinnvoller, als 26 verschiedene Systeme zu führen.
Nichts tun kostet
Das alles bedeutet Investitionen, die etwas kosten. Aber Nichtstun kostet mehr: Wenn künftige Eltern keine verlässliche Aussicht darauf haben, Beruf und Kinder vereinbaren zu können, bezahlt die ganze Gesellschaft mit: Der Preis für die Abwälzung des „Vereinbarkeitsrisikos“ auf den Privatbereich Familie ist eine Verschärfung des demografischen Drucks mit tiefen Geburtenraten sowie eine Verschwendung des volkswirtschaftlichen Potenzials, insbesondere bei den gut ausgebildeten Frauen. Beides wird teuer.
Investitionen zahlen sich aus
Die staatliche Verpflichtung zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlaubt es hingegen auch Familien mit bescheidenen Einkommen durch einen höheren Beschäftigungsgrad, mehr eigenes Einkommen zu erwirtschaften und sich besser sozial abzusichern. Der Staat profitiert durch weniger Sozialausgaben. Und wenn alle Familien mehr arbeiten können, erhöhen sich auch die Steuereinnahmen. Die Sozialversicherungen profitieren von mehr Beiträgen. Die Betriebe können aus einem breiteren Angebot an Arbeitskräften rekrutieren, die Produktivität wird erhöht. Für die Kinder selber steigt durch sinnvolle Investitionen am Anfang ihres Lebens die Chance auf eine gelingende Integration in die Gesellschaft und später in die Arbeitswelt. Gesellschaftspolitisch werden die Gleichstellung der Eltern und die Wahlfreiheit erhöht. Wer gegen die „Verstaatlichung der Familien“ wettert, hat deshalb die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Dringender Handlungsbedarf im Vorschulbereich
Dringender Handlungsbedarf besteht im Vorschulbereich. Mit dem Harmos-Konkordat verpflichten sich viele Kantone, schulergänzende Betreuungsstrukturen zu schaffen. Hingegen ist eine Beseitigung des Mangels an Betreuungsplätzen im Vorschulbereich nicht absehbar. Nach Halbzeit des Impulsprogramms zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen ist der Kredit fast schon verbraucht 1 . Vergleicht man in der OECD die staatlichen Investitionen im Vorschulbereich, gehört die Schweiz mit 0.2 Prozent des BIP zu den Entwicklungsländern. Das bleibt nicht ohne Folgen. Wer wegen einem fehlenden Betreuungsplatz einmal aus dem Erwerbsleben ausgestiegen ist, dem steht später ein schwerer Weg zurück bevor. Es braucht jetzt dauerhafte Investitionen. Der Familienartikel in der Bundesverfassung ist deshalb ein dringendes Gebot der Zeit.