Gemäss Bundesverfassung hat der Bund den Auftrag, die Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Travail.Suisse fordert, dass im Weiterbildungsgesetz der Grundsatz „Drei Tage obligatorische Weiterbildung für alle Arbeitnehmenden, finanziert durch die Arbeitgeber“ verankert wird. Für Travail.Suisse war bei der Lancierung der Idee des Obligatoriums schon klar, dass sie auf Widerstand stossen wird. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Widerstand gegenüber dem Obligatorium nicht unreflektiert erfolgt. Denn wer sich intensiver damit auseinandersetzt, stellt fest, dass das Obligatorium alles andere als ein Schreckgespenst ist.