Travail.Suisse lehnt die vollständige Liberalisierung des Postmarktes sowie das vorgeschlagene Tempo für die weitere Marktöffnung ab. Bedingung für jede weitere Liberalisierung des Postmarktes ist die Einrichtung eines Branchen-Gesamtarbeitsvertrags.
Die weitere Liberalisierung des Postmarktes ist nur angebracht, wenn damit die flächendeckende, qualitativ hochstehende und erschwingliche Grundversorgung gewährleistet bleibt und die heute für das Personal der Post gültigen Anstellungsbedingungen eingehalten werden. Im europäischen Vergleich bietet die Post heute mehr Leistungen an, und dies zu einem sehr wettbewerbsfähigen Preis. Die Erfahrungen mit der Liberalisierung in Europa zeigen, dass die Preise für die Privatkunden nicht gesunken sind, dass die Grundversorgung ausgehöhlt worden ist und die neuen privaten Konkurrenzfirmen auf breiter Front Lohndumping betreiben.
Der einzige Grund, der eine zusätzliche Marktöffnung rechtfertigt, ist für Travail.Suisse die Tatsache, dass der Schweizer Postmarkt ein erodierender Markt ist und die Wachstumsmöglichkeiten im Ausland gesucht und gefunden werden müssen. Das ist in einem liberalisierten Markt leichter möglich.
Folgende Punkte sind für Travail.Suisse in Sachen Postmarktliberalisierung zentral:
- Travail.Suisse lehnt eine vollständige Postmarktliberalisierung ab und fordert eine Verlangsamung des Tempos in Sachen Postmarktöffnung: Die Senkung der Monopolgrenze von 100 auf 50 Gramm sollte nicht vor 2011 in Kraft treten.
- Vor jeder zusätzlichen Postmarktöffnung müssen alle Anbieter von Postdienstleistungen einem Branchen-Gesamtarbeitsvertrag, der das aktuelle Niveau der Anstellungsbedingungen bei der Post übernimmt, unterstellt werden.
- Der Post muss weiterhin der gesetzliche Auftrag der Grundversorgung übertragen werden. Auf eine Ausschreibung einer Konzession ist zu verzichten. Um die Grundversorgung zu gewährleisten, ist ein Restmonopol von 50 Gramm beizubehalten.
- Die Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft kann akzeptiert werden unter der Bedingung, dass es sich um eine Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts handelt und die Mehrheit der Aktien beim Bund bleibt.
- Die Gesetzesrevision muss dazu genutzt werden, der Post im Hinblick auf die Weiterentwicklung ihrer Dienstleistungen und Produkte eine Banklizenz zu übertragen.