Heute berät eine Subkommission der SGK-Nationalrat das weitere Vorgehen zu parlamentarischen Initiative Fasel „Ein Kind, eine Zulage“. Travail.Suisse setzt sich weiterhin für diesen Grundsatz ein und hat der Subkommission einen Vorschlag zur Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das Familienzulagengesetz unterbreitet.
Weil die bürgerliche Mehrheit im Parlament die Selbständigerwerbenden vom Anspruch auf Kinderzulagen ausschloss, bleibt der Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“ im gesamtschweizerischen Familienzulagengesetz weiterhin unvollständig verwirklicht. Faktisch betroffen sind 65’000 Kinder, für die auch mit dem neuen Familienzulagengesetz kein Anspruch auf Kinderzulagen besteht. Die Unterscheidung zwischen Kindern von Arbeitnehmenden und Kindern von Selbständigerwerbenden ist stossend und nicht begründbar. Das haben auch die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat anerkannt und die parlamentarische Initiative Fasel „Ein Kind, eine Zulage“ angenommen. Nun wird über die Umsetzung diskutiert.
Travail.Suisse macht Vorschlag zur Schliessung der Lücke
Travail.Suisse macht sich weiterhin für den Grundsatz „ein Kind, eine Zulage“ stark und hat der zuständigen Subkommission im Nationalrat einen Vorschlag zur Umsetzung der p.I. Fasel unterbreitet. Diese erfolgt am einfachsten mit einer Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das Familienzulagengesetz. Dabei müssen folgende Eckpunkte gelten:
- Die Selbständigerwerbenden haben den gleichen Anspruch auf Kinderzulagen wie die Arbeitnehmenden im gleichen Kanton.
- Die Selbständigerwerbenden müssen sich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen
- Die Selbständigerwerbenden entrichten Beiträge an die FAK, der sie sich anschliessen. Die Beiträge werden wie bei den Arbeitnehmenden in Prozenten des AHV-pflichtigen Einkommens berechnet.
Es ist höchste Zeit, dass auch National- und Ständerat einsehen, dass alle Kinder und Eltern gleich behandelt werden müssen.