Ab dem 1. Januar 2009 gelten für die Familienzulagen schweizweit höhere Ansätze. Dies dank der Travail.Suisse-Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen“, welche dem jahrelangen kantonalen Wirrwarr ein Ende setzte. Mit dem neuen Familienzulagengesetz steht den Familien nun jährlich rund eine halbe Milliarde Franken mehr zur Verfügung.
Eine Familie zu haben, ist heute eine starke finanzielle Belastung. Die Familienzulagen leisten gerade im wirtschaftlichen Abschwung einen wichtigen Beitrag zum Familienbudget. Wegen des neuen Familienzulagengesetzes, welches dank dem Druck der Travail.Suisse-Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen“ zustande gekommen ist, müssen die Kantone ihre Ansätze nun erhöhen: auf mindestens 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre und mindestens 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung (vgl. Beilage).
Familienpolitisch notwendig und konjunkturpolitisch sinnvoll
Den Familien steht durch die Erhöhung jährlich rund eine halbe Milliarde Franken mehr zur Verfügung. Ein schöner Erfolg für Travail.Suisse. Die Erhöhung ist familienpolitisch dringend notwendig und konjunkturpolitisch zum heutigen Zeitpunkt höchst sinnvoll. Für die Familien bringt sie in der schwierigen Zeit eine Entlastung. Und da ein grosser Teil der erhöhten Zulagen für die täglichen Besorgungen der Familien benötigt wird, fliesst das Geld direkt wieder in den Konsum. Die erhöhten Familienzulagen stellen somit ein ideales Konjunkturprogramm dar! Die Kantone sind nun aufgefordert, dem Beispiel derjenigen Kantone zu folgen, die Zulagen über das gesetzliche Minimum hinaus gewähren (siehe Beilage).
Auch Kinder von Selbständigerwerbenden brauchen Kinderzulagen
Es braucht weitere Investitionen in die Familien. Besonders stossend ist, dass die rund 65’000 Kinder von Selbständigerwerbenden immer noch kein Anrecht auf Familienzulagen haben. Die parlamentarische Initiative Fasel „Ein Kind, eine Zulage“, welche diese Lücke schliessen will, wurde im Parlament von den zuständigen Kommissionen angenommen. Einen Vorschlag zur Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das Familienzulagengesetz hat Travail.Suisse bereits eingebracht. Nun muss das Parlament vorwärts machen und dafür sorgen, dass auch für die Kinder von Selbständigerwerbenden schnellstmöglich gilt: ein Kind, eine Zulage.