Durch den Anstoss der Parlamentarischen Initiative „Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik“ hat das Parlament endlich einen eigenen Artikel „Familienpolitik“ in der Bundesverfassung geschaffen. Auch der Bundesrat unterstützt den neuen Familienartikel. Mit dem neuen Verfassungsartikel 115a wird die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft angemessen gewürdigt. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ausbildung wird als Aufgabe der Kantone und des Bundes verankert. Die Kantone sorgen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Travail.Suisse unterstützt den Familienartikel und setzt sich aktiv für ein Ja am 3. März 2013 ein.
Im Anhang finden Sie ein Infoblatt, den Gesetzestext sowie ein Infoblatt zum Verfassungsartikel zur Familienpolitik.