Eine Revision des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes ist verfrüht. Beide Gesetze sind erst vor einem Jahr in Kraft getreten und es besteht kein Handlungsbedarf, sie bereits wieder zu revidieren. Die Zunahme der Asylgesuche im Jahr 2008 rechtfertigt keine Schwächung des Schutzes des humanitären Völkerrechts. Und der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» der SVP erfordert in keiner Weise eine Verschärfung der Integrationsbedingungen für die Erlangung einer C-Bewilligung.