Im Dezember hat das Parlament beschlossen, den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge und damit die Neurenten ab 2011 deutlich zu senken. Nach der Senkung des Mindestzinssatzes im Jahr 2003 und einer bereits laufenden Senkung des Umwandlungssatzes ist das der dritte Leistungsabbau in der beruflichen Vorsorge innert weniger Jahre. Als Grund für diesen Leistungsabbau wird immer wieder die Sicherheit der Altersvorsorge vorgebracht. Zu hohe Leistungen würden die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge und damit die Sicherheit der Renten bedrohen.