Die 6. IV-Revision soll Einsparungen bringen, indem über 15’000 IV-Rentner/innen wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Ohne Verpflichtung der Arbeitgeberseite, die dazu notwendigen Arbeitsplätze bereit zu stellen, wird diese Zielsetzung illusorisch bleiben, die Betroffenen schikanieren und die Sozialhilfe belasten. Travail.Suisse fordert deshalb eine Pflicht für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, soll eine zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte bezahlen.