Der Vorstand von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, hat sich an seiner heutigen Sitzung in Bern mit den am 17. Mai 2009 zur Abstimmung kommenden eidgenössischen Vorlagen befasst. Er hat die Ja-Parole zum Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ sowie die Nein-Parole zur Einführung des biometrischen Passes beschlossen.
Der Vorstand von Travail.Suisse ist der Meinung, dass der Einbezug von anerkannten Methoden der Komplementärmedizin in die Grundversicherung einem breiten Bedürfnis entspricht und in Anbetracht der Behandlungserfolge auch gerechtfertigt ist. Gerade bei chronischen Krankheiten setzen viele Menschen mit grossem Erfolg Komplementärmedizin ein. Kommt hinzu, dass komplementärmedizinische Behandlungen und Heilmittel meist viel kostengünstiger sind als die schulmedizinischen Behandlungen und Medikamente.
Zentrale Datenbank ist problematisch
Ablehnend steht der Vorstand von Travail.Suisse der anderen Vorlage gegenüber, die am 17. Mai zur Abstimmung kommt. Nicht die Einführung des biometrischen Passes an sich stösst auf Ablehnung, sondern vielmehr die Einrichtung einer zentralen Datenbank, in der die biometrischen Daten gespeichert werden sollen. Diese zentrale Datenbank ermöglicht die Überwachung von unschuldigen Personen oder den Missbrauch von Personendaten. Das Schengen-Abkommen, mit dem der Bundesrat den neuen Pass begründet, gibt die zentrale Registrierung der biometrischen Daten auch nicht vor. Verschiedene Staaten im Schengen-Raum wie z.B. Deutschland und Österreich haben sich denn auch klar gegen eine solche zentrale Datenbank entschieden.